Doppischer Jahresabschluss 2007


Während der Haushaltsplan als Planungs- und Steuerungsinstrument
für die Verwaltung eine Auftrags- und Ermächtigungsgrundlage schafft,
informiert der Jahresabschluss über das Ergebnis des Haushaltsjahres.
Er erhöht, im Gegensatz zur bisherigen kameralen Jahresrechnung, die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft für das abgelaufene Haushaltsjahr und soll gleichzeitig zur Verbesserung der Steuerung
beitragen.
 


Der Jahresabschluss lehnt sich an den handelsrechtlichen Jahresabschluss großer Kapitalgesellschaften an. Seine Funktion
besteht in der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.
 


Der vorliegende Jahresabschluss 2007 wurde vom Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau in der Zeit vom 12. Oktober 2009 bis     10. Februar 2010 (mit Unterbrechungen) geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt, sodass der Stadt Mörfelden-Walldorf ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.


Mit Beschluss vom 29. Juni 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf wie folgt beschlossen:
 
1. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird zur Kenntnis genommen; die  
    Jahresrechnung 2007 der Stadt Mörfelden-Walldorf wird beschlossen.


2. Gemäß § 114u Abs. 1 HGO wird dem Magistrat Entlastung erteilt.
 
 
3. Der aus der Jahresrechnung resultierende Gesamtüberschuss in Höhe von 3.242.667,14 Euro wird
    wie folgt verwendet:

    272.549,39 Euro werden der Rücklage „Abfallbeseitigung“ zugeführt;

    35.075,87 Euro werden der Waldrücklage entnommen (Auflösung);

    1.308.675,64 Euro werden gem. § 24 GemHVO der aus Überschüssen  des ordentlichen  
    Ergebnisses des Ergebnishaushaltes gebildeten Rücklage zugeführt;
 
    1.696.517,98 Euro werden der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten
    Rücklage zugeführt.

 
4. Die am 21.06.2007 durch das Jahrhunderthochwasser verursachten außerordentlichen
    Aufwendungen in Höhe von insgesamt 118.696,30 Euro werden nachträglich genehmigt.

 
5. Die im Haushaltsjahr 2007 durch die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik
    entstandenen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen von insgesamt 38.340,69 Euro werden  
    nachträglich genehmigt.

 


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