Anmeldung zur Eheschließung (ehem. Aufgebot)

Der Begriff  Aufgebot (öffentlicher Aushang im Rathaus) kommt im deutschen Personenstandsrecht nicht mehr vor. 

Zum 01. Juli 1998 wurde dafür die Anmeldung der Eheschließung eingeführt.

Eine Eheschließung muss demnach unter Vorlage der erforderlichen Dokumente beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz angemeldet werden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Heirat erfolgen.

Die Heirat (Eheschließung) selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie nicht in Mörfelden-Walldorf heiraten möchten, werden wir Ihre Unterlagen nach abschließender Bearbeitung per Post an das Standesamt senden, das die Eheschließung vornehmen soll.

Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder ob Ihrem Heiratswunsch möglicherweise ein Eheverbot entgegensteht.

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist u.a. abhängig von dem Familienstand sowie der Staatsangehörigkeit und wird durch das Standesamt jeweils festgestellt.

Allgemeine Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen

  • alle Unterlagen müssen im Original vorliegen
  • fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffenlich bestellten und vereidigten Übersetzer) benötigt
  • in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein
  • sollte nur einer zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft kommen, muss er eine Vollmacht des verhinderten Partners ausgefüllt und unterschrieben mitbringen (Die Vollmacht können Sie hier runterladen).
      
       Merkblatt Trauung

 

 


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