Stadtpass - Inanspruchnahme von sozialen und kulturellen Leistungen

Die Stadt Mörfelden-Walldorf gewährt Vergünstigungen oder Befreiungen für:

  • Eintritt Schwimmbad und Badesee
  • die Musikschule
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Ferienspiele
  • Freizeiten

Zuschüsse sind möglich für:

  • das Mittagessen in den Kindertagesstätten in Höhe von 27,50 € im Monat
  • die Ersteinschulung in Höhe von 80,00 € (gilt nicht für SGB II Leistungsbezieher) 
  • Klassenfahrten bis zu 100,00 € pro Fahrt (gilt nicht für SGB II Leistungsbezieher)

Berechtigt sind Personen von Leistungen nach:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Grundsicherung
  • Wohngeld
  • Aslybewerberleistungsgesetz
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Personen mit geringem Einkommen (Antrag und Berechnung bei den Ausgabestellen)

Für den Antrag werden die aktuellen Bescheide und Nachweise benötigt sowie ein Passfoto.

 

Sie finden uns im Stadtteil Mörfelden:  Sozial-und Wohnungsamt der Stadt Mörfelden-Walldorf
  Langener Straße 4 
  64546 Mörfelden-Walldorf
   
Telefon:  06105-938-938  oder 06105-938-959
   

Sie finden uns im Stadtteil Walldorf: 

Rathaus Walldorf, Amt für Sport-und Kultur

 

Flughafenstraße 37

   

Telefon:

06105-938-206 oder 06105-938-209

 

E-Mail: sozial.wohnungsamt(ät)moerfelden-walldorf.de
   
 

 


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