Gewerbe- und Ordnungsamt

  • Gewerbe- und Ordnungsamt

    Sie möchten ein Gewerbe anmelden, oder eine Gaststätte eröffnen, möchten ordnungsrechtliche Fragen abklären, interessieren sich für Fischereischeine, benötigen eine Straßensperrung, möchten wissen, wann der nächste Flohmarkt stattfindet, oder haben Fragen zum Wochenmarkt?

  • Dienstleistungen Gewerbe- und Ordnungsamt

    Dienstleistungen

  • Frühwarnsystem (Ringmaster)

    Mehr Ordnung und Sicherheit in der Stadt durch das Ringmaster Frühwarnsystem

  • Wochenmärkte in Mörfelden und Walldorf

    Der Wochenmarkt im Stadtteil Walldorf findet auf dem Rathausplatz, Flughafenstraße donnerstags in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Im Stadtteil Mörfelden findet der Wochenmarkt jeden Samstag auf der Freifläche (Dalles) am Alten Rathaus Bahnhofstraße/Langener Straße in der Zeit von 07.30 Uhr und 12.00 Uhr statt.

  • Geschwindigkeitsüberwachung

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden mit dem Einsatzfahrzeug des Ordnungsamtes regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier unsere Einsatzplanung, Sie müssen jedoch in allen Straßen mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen.

  • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen

    Für die entsprechende Anzeige (Gewerbean-, um-, oder Abmeldung) sind die jeweiligen amtlichen vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

  • Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

    Hunde, auch ungefährliche, sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.

  • Verunreinigung durch Hundekot

    Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.

  • Wildschaden

    Ersatzpflichtiger Wildschaden liegt vor, wenn ein Grundstück das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem solchen angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt wird.

  • Füchse fühlen sich in der Stadt wohl

    Das Gewerbe- und Ordnungsamt hat aus Anlass des immer häufiger im Stadtgebiet gesichteten Fuchses eine Broschüre zu diesem Thema herausgebracht.

  • Neugestaltung Bahnhofbereich Walldorf; Sperrung Waldstraße/Farmstraße

    Zur Baumaßnahme zur Neugestaltung des Bahnhofbereiches soll ab Montag, 24.06.2013, die Waldstraße, Einmündungsbereich Farmstraße, voll gesperrt werden. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die bereits ab der Kreuzung Kelsterbacher Straße angekündigte Sperrung möglichst weiträumig zu umfahren. Ab Montag, 24.06.2013 werden die Buslinien zum Flughafen, nach Rüsselsheim und nach Darmstadt verlegt, die Haltestelle "Flughafenstraße" kann daher, voraussichtlich für 6 Wochen, nicht angedient werden.

  • Rückschnitt von in den Verkehrsraum überhängenden Ästen und Zweigen

    Bäume, Hecken und Sträucher beleben unser Stadtbild, die Anpflanzungen sollten sich jedoch auf das jeweilige Grundstück beschränken. In beschränktem Umfang dürfen Äste und Zweige in den Verkehrsraum überhängen, der Überhang darf jedoch nicht verkehrsbeeinträchtigend wirken. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, beeinträchtigende Anpflanzungen zurückzuschneiden.

  • Sperrung Radweg nach Egelsbach

    Laut Mitteilung von Hessen Mobil wird die Autobahnbrücke Kalbsschneise in der Zeit vom 03.06.13 bis 23.08.13 wegen Instandsetzungsarbeiten voll gesperrt. Radfahrer, die nach der Radroute 10 zwischen Mörfelden und Egelsbach unterwegs sind, sowie Fußgänger, werden über die Autobahnbrücke Mittelschneise bei Erzhausen umgeleitet. Hessen Mobil bittet um Beachtung und bedankt sich für Ihr Verständnis.

  • Vorübergehender Gaststättenbetrieb; Anzeigepflicht

    Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes z.B. bei Sportveranstaltungen in Hallen, Freiluft- oder Zeltveranstaltungen anlässlich von Vereinsfesten oder Veranstaltungen, von Gewerbebetrieben und Jubiläumsveranstaltungen, ist nach dem Hessischen Gaststättengesetz anzuzeigen, wenn die Verabreichung von Speisen und Getränken gegen Entgelt erfolgt.

  • Handwerker-Parkausweis

    Der Handwerkerparkausweis Region RheinMain berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten oder einer Parkscheibenregelung.

 


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