3176-Panorama.jpg

2. Nachtragshaushalt wurde genehmigt


 

„Der 2. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Regierungspräsidium genehmigt“, erklärt Mörfelden-Walldorfs Erster Stadtrat und Kämmerer Burkhard Ziegler.

Bei den von der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Kreditaufnahmen von rund 2,9 Millionen Euro sowie den vorgesehenen Tilgungsleistungen von rund 2 Millionen Euro ergibt sich planerisch zum Jahresende 2019 zwar eine Nettoneuverschuldung in der Größenordnung von insgesamt 900.000 Euro, deren Zahlungserfüllung aber gewährleistet ist. Auch die Liquiditätskredite konnten nach der Entschuldung durch die HESSENKASSE zum Jahresende 2018 vollständig zurückgeführt werden.

Gleichzeitig verfügte Mörfelden-Walldorf zum Jahresende 2018 über einen positiven Liquiditätsbestand von rund 3,9 Millionen Euro.

Die Schutzschirmauflagen sahen vor, dass die außerplanmäßigen Defizite der vorherigen Jahre bis Ende 2018 durch Überschüsse ausgeglichen werden mussten. „Zusätzlich haben wir auch den gesetzlich geforderten Liquiditätspuffer von rund 1,5 Millionen Euro sichergestellt“, so Burkhard Ziegler.

„Vor dem Hintergrund der überaus positiven Entwicklungen in den vergangenen Jahren kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune inzwischen als gesichert eingestuft werden“, bestätigt das Regierungspräsidium in Darmstadt in seiner Genehmigungsverfügung vom 18. November 2019.

Mit Blick auf die nahe Zukunft macht Burkhard Ziegler aber deutlich, dass die Stadt dennoch vor einer großen Herausforderung steht. Nachdem die Rückstellungen der vergangenen Jahre aufgebraucht sind, gleichzeitig aber das Defizit in der Kinderbetreuung sowie die Personalkosten massiv ansteigen, ist es derzeit nicht möglich für 2020/2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Will man Gebühren- und Steuererhöhungen vermeiden, müssten unpopuläre Sparmaßnahmen getroffen werden. „Beides ist derzeit keine Option und auch nicht mehrheitsfähig“, weiß der Erste Stadtrat.

Wichtig ist aber dennoch, dass der Haushalt in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember beschlossen wird. „Nur wenn wir einen Haushaltsbeschluss im Dezember hinbekommen, können wir damit rechnen, dass die Stadt den Schutzschirm verlassen kann“, erklärt der Erste Stadtrat. Den Haushalt nicht zu beschließen, hält er für keine Option. Die Konsequenz wäre eine vorläufige Haushaltsführung. „Durch eine vorläufige Haushaltsführung würde die Stadt lahmgelegt werden, da keine freiwilligen Leistungen erfolgen dürften. Diese Konsequenz wäre furchtbar“, unterstreicht Burkhard Ziegler.