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3G-Regelung in der Stadtverwaltung


Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung gilt ab dem 3. Januar 2022 die 3G-Regelung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung.

Bürgerinnen und Bürger müssen beim Betreten der Gebäude ihren entsprechenden Nachweis bereithalten und vorzeigen.

Es dürfen nur noch vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen die Verwaltungsgebäude und sonstigen städtischen Dienststellen betreten. Die Regelung, dass das Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger Terminabsprache erreichbar ist, bleibt bestehen.