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Stiller Rutsch ins neue Jahr 2022


An Silvester gilt: Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Im privaten Raum (eigens Grundstück) ist es jedoch möglich. Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, auch im privaten Raum davon abzusehen Feuerwerkskörper zu zünden.

Zudem ist der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik in diesem Jahr bundesweit verboten. Ansammlungen von mehreren Menschen, die gemeinsam auf das neue Jahr anstoßen wollen - wie traditionell auf dem Dalles – sollten zum Schutze der Gesundheit vermieden werden.

„Es wird auch dieses Jahr wieder ein stiller Jahreswechsel werden, denn das Infektionsgeschehen und die Situation in den Krankenhäusern hat sich noch nicht soweit entspannt, dass wir uneingeschränkt feiern können - so wie wir es von vor Corona-Zeiten gewohnt waren“, bedauert der Bürger- und Ordnungsdezernent Bernd Körner. „Auch wenn es schwer fällt, bitte ich darum, sich an die Regeln zu halten.“