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Erster Stadtrat bringt genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf ein
Erster Stadtrat und Kämmerer Karsten Groß hat am 14. Dezember 2021 in der Stadtverordnetenversammlung einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf eingebracht. In seiner Einbringungsrede bezeichnet er diese Aufgabe als schwierigen, aber auch erfreulichen Auftrag. „Es ist allemal eine Ehre“, so Groß.
Der Haushaltsentwurf weist ein positives Jahresergebnis auf und erfüllt die Auflagen der Hessischen Gemeindeordnung. Dennoch wird es bis zur Haushaltsgenehmigung eine vorläufige Haushaltsführung geben. Groß erläutert, dass es zwar optimistische Steuerschätzungen gibt und das Land positive Orientierungsdaten liefert, aber die Pandemie die aktuellen Wachstumsprognosen immer wieder in Frage stellt.
Vorgaben im Haushaltsentwurf:
• Genehmigungsfähigkeit des eingebrachten Haushalts
• Keine weitere Grundsteuer-Erhöhung für die Bevölkerung
• Keine weitere Gewinnabführung der Stadtwerke zur Stadt
• Investitionen in eine nachhaltige, soziale und digitale Zukunft.
Jahresergebnis zeigt Trendwende / keine Grundsteuererhöhung
Das Jahresergebnis zeigt eine angemessene Trendwende, die Steuerarten eine stabile, teils erfreuliche Entwicklung.
So ist der Ansatz der Gewerbesteuer für 2022 mit 19,9 Millionen Euro gewählt. Noch im ersten Halbjahr 2021 gab es ein deutlich niedrigeres Anordnungssoll bei der Gewerbesteuer. „Dies hat sich im zweiten Halbjahr 2021 verändert, zu einem aktuellen Anordnungssoll von rund 19,7 Millionen Euro“, freut sich Groß.
Der Grundsteuerhebesatz bleibt im Haushalt 2022 stabil. Der Gewerbesteuerhebesatz wird dagegen von 410 auf nun 420 Prozentpunkte geringfügig erhöht, um eine erneute Erhöhung der Grundsteuer zu verhindern.
„Die Schlüsselzuweisungen durch das Land Hessen steigen stetig. Der „Verteilungstopf“ im Kommunalen Finanzausgleich wird in den kommenden Jahren – auf Basis der positiven Steuerschätzung – größer, und dieses Mehr im Gesamtvolumen kommt auch unserer Stadt zugute“, erklärt der Kämmerer.
Vor diesem Hintergrund geht es vor allem darum:
• die Perspektive von sparsamer Haushaltsführung tatsächlich zu realisieren
• die erforderlichen Investitionen in die Zukunft von Mörfelden-Walldorf zu leisten.
Die Stadtverordneten beraten nun über den eingebrachten Haushalt, der in der Sitzung im Februar 2022 beschlossen werden soll.
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