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Ab sofort „3G“ im Waldschwimmbad Mörfelden
Wer das Waldschwimmbad Mörfelden besuchen möchte, muss ab sofort ein „Negativnachweis“ erbringen – dies geht aus der Allgemeinverfügung vom Kreis Groß-Gerau hervor, welche seitdem 6. September 2021 Gültigkeit hat.
Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, hat Zutritt zum Waldschwimmbad. Dies gilt für alle Besucher:innen ab 6 Jahren. (Ausnahme: 6-jährige, die noch nicht die Schule besuchen). Für Kinder- und Jugendliche reicht der Nachweis des „schulischen Testheftes“ aus dem hervorgeht, dass eine regelmäßige Testung stattgefunden hat. Sogenannte „Selbsttests“ können nicht anerkannt werden.