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Hessische Lebensraum- und Biotop-kartierung
Jedes Jahr findet in Hessen eine Lebensraum- und Biotopkartierung im Auftrag des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt. Bei dieser Kartierung werden bestimmte Biotope und Lebensräume außerhalb der Siedlungsberichte erfasst. 2023 findet eine Untersuchung der Gebiete im Bereich von Mörfelden-Walldorf statt.
Die Untersuchungsgebiete sind in verschiedene Biotopgruppen unterteilt, zum Beispiel in Fließgewässer, Grünflächen, Streuobstwiesen, etc. Die Kartierung findet in den ausgewählten Gebieten von Anfang April bis Ende Oktober statt.
Durch die Kartierung sollen wichtige Besonderheiten verzeichnet werden, wie etwa das Vorkommen bestimmter Pflanzen-arten. Ebenso werden mit der Kartierung Veränderungen der Lebensräume wahrgenommen und verzeichnet. Den beauftragten Kartierenden ist es in dem Zeitraum, nach dem hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 20 HAGBNatschG), gestattet, die Flächen zu betreten.
Es handelt sich hier um fachliches geschultes Personal, das in den letzten Jahren besondere Spezialkenntnisse für die Kartierung erworben haben.
Es wird bei dieser Arbeit sehr behutsam vorgegangen. Durch die Erfassung der Lebensräume und Biotope entsteht keine Beeinträchtigung für Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen. Die Eigentümer:innen können während der Kartierung kein Widerspruch, gegen das Betreten der Flächen einlegen, da es sich hier um eine Duldungspflicht handelt.
Allgemeine Hintergründe, Rechtsgrundlagen und weitere Informationen finden Sie unter:
www.hlnug.de/hlbk
Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich 2024 im Internet auf der Homepage
www.natureg.hessen.de angeschaut werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Diergarten, Katharina //
06105 / 938 230 // umweltamt@moerfelden-walldorf.de