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Kein Betretungsverbot mehr in den Kitas
Eltern können wieder die Kindertagesstätten betreten. Grund: Am 30. April 2022 lief die Allgemeinverfügung des Kreises zum Betretungsverbot in der Kindertagesbetreuung aus. Alle Schutzmaßnahmen wurden aber nicht aufgehoben.
Aktuell regelt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung die Handhabung von Absonderung und Quarantäne. Wichtige Änderungen im Überblick:
• Die angeordnete Absonderung von Personen (auch Kinder), die eine Coronavirus-Infektion haben, wird auf 5 Tage verkürzt.
• Es besteht keine Verpflichtung mehr zum „Freitesten“. Betroffenen Eltern, die die Kita betreten wollen, wird aber dringend empfohlen, die Isolation solange fortzusetzen bis sie für mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
• Für ungeimpfte Haushaltsangehörige (auch Kinder) wird keine Quarantäne mehr angeordnet.
„Wir setzen auf Eigenverantwortung und bitten die Eltern, sich und die Kinder bei Symptomen weiterhin zu testen und im Zweifel lieber zuhause zu bleiben, um so Infektionen unter den Kindern und Mitarbeiter:innen zu vermeiden“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß und dankt den Eltern für das Verständnis und die Geduld, die sie in den vergangenen Monaten aufgebracht haben. „Gerade im Kita-Bereich mussten viele Einschränkungen hingenommen werden, deswegen freuen wir uns, wenn wir langsam und vorsichtig in einen normalen und sicheren Betrieb wechseln können.“