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Schneller zurück in die Kita
Das Land Hessen regelt den Umgang mit positiven Corona-Fällen in den Kindertagesstätten neu. „Das ist eine gute Nachricht für alle Eltern und Kinder und bringt uns ein Stück näher an die Normalität“, freut sich Erster Stadtrat und Sozialdezernent Karsten Groß.
Weiterhin gilt in den Kitas: Gibt es einen positiven Fall in einem Test-Pool wird diese komplette Gruppe nach Hause geschickt – auch die Geimpften und Genesenen. Das Gesundheitsamt wird informiert. Für alle in dieser Gruppe gilt zunächst ein 10-tägiges Betretungsverbot. Für Infizierte gilt eine 10-tägige Isolation mit Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.
Neue Regelung: Mit Negativ-Test am nächsten Tag zurück in die Kita
Kinder der betroffenen Gruppe, die nicht positiv getestet wurden, dürfen mit Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests von einer zertifizierten Teststelle die Kita am Folgetag wieder betreten. „Wir begrüßen, dass das Land diese familienfreundliche Möglichkeit offeriert. Kinder können durch diese Regelung schneller zurück in die Kita und einen normalen Tagesablauf erleben“, sagt Groß.
Auch Haushaltsangehörige (z. B. Eltern, Geschwisterkinder) eines mit PCR-Test positiv getesteten Kindes müssen für 10 Tage in Quarantäne. Diese Haushaltsangehörigen können sich nach sieben Tagen durch einen negativen Schnelltest (von zertifizierter Teststelle) oder PCR-Test freitesten. Für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es diese Möglichkeit schon nach fünf Tagen. Ausnahmen von dieser Quarantäne gelten unabhängig vom Alter für Geboosterte, frisch doppelt Geimpfte (ab dem 15. Tag bis <90 Tage) oder frisch Genesene (ab dem 28. Tag bis <90 Tage).
Das Land Hessen setzt auf die Eigenverantwortung der Eltern
Das Land empfiehlt, Kinder der betroffenen Gruppe in den nächsten 10 Tagen wiederholt zu testen und auf typische Covid-Krankheitssymptome zu achten. Es empfiehlt auch, dass Kinder nach dem letzten engen Kontakt zu einer infizierten Person für 10 Tage zu Hause betreut werden.
„Die Eltern wurden über die neuen Regelungen des Landes informiert und wir freuen uns über diese ersten Lockerungen. Wir hoffen aber auch, dass die Eltern die Empfehlungen eigenverantwortlich umsetzen, um das Infektionsrisiko weiter niedrig zu halten. Denn trotz der vielen milden Verläufe sollte Gesundheitsschutz weiterhin Priorität haben“, so Groß.
So treten auch bei den Fachkräften in den letzten Tagen trotz Impfung gehäuft Infektionen und Erkrankungen auf. „Dies kann dazu führen, dass der Betrieb eingeschränkt werden muss, auch wenn Kinder in die Betreuung zurückkehren können“, erinnert der Erste Stadtrat.
Schutzmaßnahmen
Die kostenlos angebotenen Lolli-PCR-Tests werden voraussichtlich noch bis Ende der Osterferien, 22. April, angeboten. „Kinder, die an der Lolli-PCR-Testung teilnehmen, können das Ergebnis der Einzeltests abwarten und bei negativem Test wieder betreut werden“, sagt Sebastian Hösch, Leiter des Sozial-und Wohnungsamtes.
Weiterhin findet die Betreuung in konstanten Gruppen statt. „Diese Maßnahme hat sich als effektives Mittel gegen die Ausbreitung des Virus in Kitas erwiesen“, weiß Groß. Es bleibt deshalb vorerst bei den geänderten Öffnungszeiten. „Im Verdachtsfall ist nur ein Teil der Kinder und Fachkräfte betroffen, was die Gefahr einer Erkrankung deutlich reduziert – so kann der Kitabetrieb aufrechterhalten werden“, verweist Hösch auf die Notwendigkeit. Diese Maßnahme wird ständig überprüft. „Sobald es das Pandemiegeschehen und die Regelungen des Landes zulassen, werden entsprechende Schritte zur Öffnung der Gruppen unternommen.“
In der nächsten Zeit ist mit sich ständig ändernden Regelungen zu rechnen. „Wir werden die Eltern umgehend informieren, sobald neue Regeln und Verfahren in den Kitas umgesetzt werden“, so Groß.
Entschädigung bei Dienstausfall durch Quarantäne
Eltern können Verdienstausfallentschädigungen in Anspruch nehmen. Formulare erhält man in der Kita oder hier
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165074/1e80532939e8b08fb8401aac6078cc2a/2 0210120-musterbescheinigung-data.pdf