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Baumschutzsatzung für Mörfelden-Walldorf wird eingeführt
Mit einer Baumschutzsatzung werden zukünftig die großen grünen Frischluft- und
Schattenspender in Mörfelden-Walldorf bewahrt. „Es kommt längst nicht nur auf unseren Wald
an. Auch im Stadtgebiet sind Bäume wichtig für das Mikroklima und bieten Lebensraum für
Tiere sowie Insekten. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil unseres Stadtbilds“, betont
Bürgermeister Thomas Winkler. Daher wird der Baumbestand zu geschützten
Landschaftsbestandteilen erklärt. Bestimmte Bäume können so nicht ohne weiteres gefällt,
zerstört oder geschädigt werden. Die Satzung zielt dabei auf das komplette Stadtgebiet ab.
„Wir brauchen möglichst viele Bäume im bebauten Bereich. Denn Bäume stehen für
Lebensqualität in Mörfelden-Walldorf“, führt der Bürgermeister aus. Der Magistrat sieht dies
genauso und hat die entsprechende Vorlage bereits verabschiedet. Im Stadtparlament steht nun
die finale Abstimmung an.
Durch die Satzung werden Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter sowie
Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 Zentimeter geschützt. Darüber hinaus sind auch
Höhlenbäume geschützt, in denen Vögel ihren Nachwuchs aufziehen können. Bäume mit einem
Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter fallen ebenfalls unter die Satzung, wenn sie in
einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen und sich die Kronenbereiche
berühren. Auch Obstbäume und bestimmte Hecken werden von der Satzung berücksichtigt.
„Wir wollen in der Stadt so viel Grün wie möglich erhalten. Aber natürlich gibt es weiterhin die
Möglichkeit, Bäume zu entfernen“, führt der Bürgermeister aus. Allerdings braucht es künftig
eine Genehmigung, wenn es Bäume oder größere Hecken betrifft, die unter die Satzung fallen.
Eine solche Genehmigung wird erteilt, wenn eine Gefahr von einem Baum ausgeht oder er krank
ist. Auch wenn Bäume eine baurechtliche zulässige Nutzung verhindern, kann eine
Genehmigung erteilt werden.
„Für die Bürger:innen möchten wir es so einfach wie möglich machen“, sagt Thomas Winkler. Im
Umweltamt werden daher nicht nur die Genehmigungen erteilt. Hier wird auch eine umfassende
Beratung rund um den Erhalt und die Pflege von Bäumen angeboten. „Anträge werden schnell
bearbeitet und Bürger:innen bekommen Antworten auf alle Fragen rund um Stadtbäume“. Die
Bearbeitung eines Antrags ist mit einer Gebühr von 80 Euro veranschlagt. Wenn mehrere Bäume
gleichzeitig entfernt werden sollen, wird maximal eine Gebühr von 140 Euro erhoben. Darüber
hinaus muss bei einer genehmigten Entfernung ein standortgerechter Baum nachgepflanzt
werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Ausgleichszahlung an die Stadt zu entrichten.
„In vielen anderen Städten gibt es längst eine Baumschutzsatzung“, so der Bürgermeister. Unter
anderen haben Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt, Rüsselsheim und Kelsterbach bereits
entsprechende Satzungen eingeführt. „Mörfelden-Walldorf hat Nachholbedarf und ich bin froh,
dass wir diesen Schritt nun machen“, sagt Thomas Winkler abschließend.