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Kitas: Magistrat beschließt Gebühren-Rückerstattungen für Februar und Dezember 2021


Am 17. Januar 2021 standen Rückerstattungen der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ging dabei um eine Neuberechnung für Februar 2021 sowie um die anteilige Erstattung der Gebühren für Dezember 2021. Hintergrund sind eingeschränkte Betreuungszeiten aufgrund der pandemischen Lage und der Hygienekonzepte.

„Die Rückerstattung der Betreuungsgebühren für die ausgefallene Nachmittagsbetreuung im Februar 2021 wird von der Verwaltung nach Beschluss neu berechnet und entsprechend an die Eltern zurückgezahlt”, sagt Erster Stadtrat und Sozialdezernent Karsten Groß. Es geht dabei um die Zeiten 15:00 bis 16:30 Uhr und 16:30 bis 17:00 Uhr.
Bisher wurde die für das erste Halbjahr 2021 zur Verfügung stehende Landesförderung in Höhe von rund 251.000 Euro nahezu ausgeschöpft - bis auf einen Betrag von rund 10.000 Euro. Der nun noch zu erstattende Betrag liegt für die Kindertageseinrichtungen bei ca. 17.000 Euro. Den Anteil, der über die Landesförderung hinausgeht, übernimmt die Stadt im Rahmen des Haushalts 2021.

Auch für Dezember 2021 soll Geld an die Eltern zurückfließen. Denn aufgrund steigender Inzidenzzahlen wurde das Hygienekonzept des Landes für die Kindertageseinrichtungen überarbeitet. Es gab eine Rückkehr in den festen Gruppenbetrieb und eine verkürzte Betreuungszeit von 7:30 bis 15.00 Uhr. Die Betreuungsgebühren für die Ausfallzeiten sollen anteilig zurückerstattet werden. Dies betrifft die Randzeiten am Morgen von 7:00 bis 7:30 Uhr und die Zeiten von 15:00 bis 16:30 Uhr sowie von 16:30 bis 17:00 Uhr.

Die Höhe dieser Rückerstattung beläuft sich auf rund 18.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt 2021 bereit. Bei der vorgesehenen Rückerstattung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune. Kompensationsmittel seitens des Landes sind derzeit nicht mehr in Aussicht gestellt.

Die Rückerstattungen von Februar und Dezember decken alle Einrichtungen ab. „Die konfessionellen und freien Träger waren von diesen eingeschränkten Betreuungszeiten unterschiedlich betroffen”, erklärt der Erste Stadtrat. „Damit haben wir in Sachen Rückerstattung an die Eltern alle Zeiträume aus 2021 abgearbeitet, die letzten Auszahlungen erfolgen zeitnah. Wir wissen, dass die verkürzten Zeiten für viele Eltern eine große Herausforderung darstellen und möchten sie wenigstens auf diese Weise finanziell entlasten”, so Groß.