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Reform: Grundsteuer wird neu geregelt


Die Grundsteuer wird ab 2025 geändert. Im gesamten Bundesgebiet werden dafür schon ab 2022 die neuen Bemessungsgrundlagen ermittelt. Die Kommunen informieren nun die Eigentümer:innen über ihre Pflicht, eine Erklärung einzureichen.

Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
„Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die bisherigen jahrelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Grundstücks-Eigentümer:innen müssen deshalb beim zuständigen Finanzamt Groß-Gerau eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen“, informiert Erster Stadtrat Karsten Groß und weist darauf hin: „Dies ist für die Berechnung im Vorfeld sehr wichtig. Die neue Grundsteuer gilt aber erst ab 2025.“

Erklärung zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch einreichen
Die Abgabe der Erklärung erfolgt in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 auf elektronischem Weg. Die Steuerverwaltung unterstützt die Steuerpflichtigen mit dem sicheren und kostenfreien ELSTER-Verfahren (elster.de). Dafür wird ein ELSTER-Konto benötigt, für das man sich einmal registriert. Wer für die Abgabe der Einkommenssteuer ELSTER verwendet hat, ist dadurch bereits registriert. Wer kein ELSTER-Benutzer-Konto hat, kann dieses bereits vor Juli 2022 einrichten. Ist die elektronische Registrierung nicht möglich, darf die Registrierung von Verwandten genutzt werden.
„Angehörige können behilflich sein und die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für Verwandte, wie zum Beispiel Eltern, abzugeben, denen es nicht möglich ist, ein ELSTER-Konto selbst einzurichten“, verdeutlicht Groß.

Informationen zur Erklärung

Informationen über die Grundsteuerreform erhält man im Internet unter: www.Finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform. Dort findet man auch eine Checkliste, welche Daten für die Erklärung benötigt werden.
Das notwendwendige Aktenzeichen für die Erklärung findet man beim Grundbesitzabgabenbescheid unter „Einheitswertaktenzeichen“ oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts. Fragen zur Grundsteuerreform in Hessen können die Bürger:innen an das zuständige Finanzamt in Groß-Gerau stellen.

Informationsschreiben des Landes wird in den Rathäusern / im Kulturhaus ausgelegt
Das Informationsschreiben der hessischen Steuerverwaltung liegt im Mörfelder Rathaus (Westendstraße 8), Walldorfer Rathaus (Flughafenstraße 37), dem Alten Rathaus (Langener Straße 4) und im Kulturhaus (Bahnhofstraße 1) aus und wird auf der Homepage der Stadt (www.moerfelden-walldorf.de) veröffentlicht.

Hier finden Sie das Informationsschreiben