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Kreis Groß-Gerau ist Corona-Hotspot
Seit 14. Januar gilt der Kreis Groß-Gerau als Hotspot. Durch die hochansteckende Omikron-Variante liegt die Sieben-Tages-Inzidenz mittlerweile im Kreisgebiet an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350. Aus diesem Grund tritt gemäß der Landesregelung die neue Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft. „Es gilt in Einkaufszentren oder ähnlichen Orten eine Maskenpflicht und an belebten Plätzen ein Alkoholverbot“, sagt Bürger-und Ordnungsdezernent Bernd Körner. Zudem gilt in der Gastronomie, bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Sport, Kultur- und Freizeitbereich die 2G plus Regel. Wer sich nicht an die Verfügung hält, muss ein Bußgeld zahlen.
Für folgende belebte Plätze in Mörfelden-Walldorf gilt ein Alkoholverbot:
- Tizianplatz inklusive der Buswendeschleife/Walldorfer Weg
- Bahnhofsplatz Walldorf
- Rathausvorplatz Mörfelden
- Salvador-Allende Platz
- Die Bereiche um das Jugendzentrum Walldorf sowie das Jugend- und Kulturzentrum Mörfelden
Laut Verfügung sind vom Alkoholverbot ausgenommen Gaststätten einschließlich deren Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.
Hier gilt die Maskenpflicht von 8:00 bis 22:00 Uhr auch im Außenbereich
- Fachmarktzentrum Walldorf (Karree), Farmstraße 101
Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, sind ausgenommen. Auch im bestuhlten Außenbereich der Gastronomie muss am Platz keine Maske getragen werden.
Regelung für den Wochenmarkt in Walldorf und Mörfelden
Es gilt Maskenpflicht, welche durch das Hygiene und Abstandskonzept geregelt ist.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 11. Februar 2022 um 24:00 Uhr. “Sinkt der Inzidenzwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter diesen Wert, tritt sie schon früher außer Kraft. Wir hoffen, dass dies schnell der Fall sein wird”, so Bernd Körner.
Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Übersicht:

Schwappacher, Sebastian