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Haushalt 2022 ist genehmigt
Der Haushalt der Stadt Mörfelden-Walldorf für das Jahr 2022 ist ohne Auflagen von der Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau genehmigt – und mit Ende der Auslegungsfrist am 17. Juni 2022 rechtsgültig. „Trotz der schwierigen Zeiten erfüllt der vorgelegte Haushaltsplan alle gesetzlichen Kriterien. Es zeichnet sich für das laufende Jahr eine positive Entwicklung ab, wichtige Projekte können realisiert werden“, freut sich Erster Stadtrat Karsten Groß.
Ein wichtiger Baustein der Genehmigung für Handlungs- und Gestaltungsspielraum ist die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen von derzeit rund 4,8 Millionen Euro. Damit können auch im Haushaltsjahr 2022 begonnene Großprojekte wie das Schubert5 (über 2 Millionen Euro) oder der Neubau der Feuerwehr Walldorf (1 Million Euro) uneingeschränkt fortgeführt werden. Aber auch kleinere Maßnahmen und freiwillige Leistungen der Kommune – mit wichtiger Funktion – finden sich hier wieder. Dazu zählt beispielsweise die Vereinsbezuschussung, die Jugendförderung oder auch der sukzessive Ausbau und die Stärkung des Katastrophenschutzes in Mörfelden-Walldorf.
Ebenso kann eine Genehmigung über den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 10 Millionen Euro festgestellt werden. Liquiditätskredite dienen der Stadt zur kurzfristigen Deckung von Zahlungsverpflichtungen, obwohl dies in den letzten zwei Jahren nicht nötig war.
Der Ergebnishaushalt weist für 2022 einen Überschuss von 1,3 Millionen Euro aus. „Der Haushalt bleibt damit, so wie gefordert, auch im Finanzhaushalt ausgeglichen“, erklärt Groß. Durch die Überschüsse der letzten Haushaltsjahre bestätigt die Kommunalaufsicht, dass eine stetige Aufgabenerfüllung der Stadt Mörfelden-Walldorf gesichert ist. „Allerdings werden in den nächsten Jahren noch weitere Herausforderungen auf den städtischen Haushalt zukommen“, so Karsten Groß abschließend.