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Innenstadt und Einzelhandel stärken
Seit 2009 gibt es in Mörfelden-Waldorf den Wirtschaftsförderungsfonds für den lokalen Einzelhandel. „Er ist ein Instrument, um die Innenstädte beider Stadteile zu stärken. Es werden Existenzgründungen gefördert, aber auch bestehende Einzelhandelsgeschäfte, die sich beispielsweise vergrößern wollen und in eine Erweiterung investieren“, erklärt Wirtschaftsförderer Stephan Neubacher. Da die Richtlinien 2021 ausliefen, wurden sie aktuell überarbeitet und nun vom Magistrat neu beschlossen.
Maximal 3.000 Euro Zuschuss
„Insbesondere in der Anfangsphase stellt eine finanzielle Förderung eine zusätzliche positive Hilfe dar. Auch kleine und mittlere örtliche Einzelhandelsbetriebe oder Geschäfte können von der finanziellen Förderung profitieren und sie in Anspruch nehmen. Die im neuen Einzelhandelskonzept definierten zentralen Versorgungsbereiche werden dabei priorisiert gefördert. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung im ganzen Stadtgebiet – außer im Gewerbegebiet – möglich“, erläutert Erster Stadtrat Karsten Groß.
Durch den Wirtschaftsförderungsfonds erhalten Antragsteller:innen bis zu 3.000 Euro. Ausnahmen kann der Magistrat genehmigen, sie dürfen den Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro pro Antragsteller:in nicht überschreiten.
Durch Förderung Anreiz schaffen
„Ziel des Wirtschaftsförderungsfonds ist es, Anreize zu schaffen, ein Geschäft in unserer Stadt zu gründen oder ins eigene Geschäft zu investieren, also den Einzelhandel attraktiver zu gestalten und den Geschäftsstandort Mörfelden-Walldorf dadurch nachhaltig zu verbessern. Wir wollen Kaufkraft am Ort binden und Ladenleerständen entgegenwirken. Kurz: Damit die Menschen, die hier leben, weiterhin gerne und oft lokal einkaufen und ein großes Einkaufssortiment vorfinden, gibt es den Wirtschaftsförderungsfonds in unserer Stadt“, so Groß.
Die neuen Förderrichtlinien umfassen sowohl strategische, organisatorische als auch operative Dimensionen. Gefördert werden nachhaltige Betriebskonzepte für die Gründung, Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandelsbetriebes oder des Geschäftes. Die Richtlinien sind noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und erlangen nach Bekanntmachung Rechtskraft.
Kommission und Stadt erarbeiteten Richtlinien
„Die Kommission Wirtschaftsförderungsfonds hat die Richtlinien gemeinsam mit der Stadt erarbeitet“, erklärt Stephan Neubacher. Der Hessischen Städte- und Gemeindebund gab bereits seine Zustimmung. Die neuen Richtlinien sind bis 2026 gültig und werden durch die Kommission Wirtschaftsförderungsfonds betreut. Mitglieder der Kommission sind der Bürgermeister als Vorsitzender, ein weiteres Mitglied des Magistrats, Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie zwei sachkundige Einwohner:innen der Stadt Mörfelden-Walldorf. Örtliche Banken, überörtliche Organisationen wie der Kreis Groß-Gerau oder die IHK Darmstadt sowie der Wirtschaftsförderer der Stadt sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit ihrer Expertise.