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Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt in Groß-Gerau


Die Grundsteuer wird ab 2025 geändert. Im gesamten Bundesgebiet werden dafür ab 2022 die neuen Bemessungsgrundlagen ermittelt. Mit einem ersten Schreiben wurden die Eigentümer:innen bereits Anfang des Jahres über ihre Pflicht informiert, eine Erklärung einzureichen. Erster Stadtrat und Kämmerer Karsten Groß erinnert die Eigentümer:innen noch einmal an den Abgabezeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022.

Die Hessische Steuerverwaltung lässt demnächst Eigentümer:innen mit Grundbesitz in Hessen auf dem direkten Weg noch ein individuelles Schreiben mit weiteren Informationen zur Grundsteuerreform per Post zukommen. Das Schreiben wird voraussichtlich im Juni 2022 bei den Eigentümer:innen eingehen.

„Wer Fragen zur Grundsteuerreform hat, kann sich direkt an das Finanzamt in Groß-Gerau wenden, das als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ein Hinweis dazu findet sich auch im Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung“, erklärt der Kämmerer. Zudem finden Ratsuchende auf der Internetseite des Finanzamtes (www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq) einen Katalog, in dem alle wichtigen Fragen beantwortet werden.

Als weiteren Service hat die Hessische Steuerverwaltung Checklisten für die Grundsteuer A und B erstellt. Checklisten findet man online auf dem Informationsportal, unter www.grundsteuer.hessen.de

Hintergrund zur Reform

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Grundstücks-Eigentümer:innen müssen deshalb im Vorfeld für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025 beim zuständigen Finanzamt Groß-Gerau eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Erklärung zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch einreichen

Die Abgabe der Erklärung erfolgt in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 auf elektronischem Weg. Die Steuerverwaltung unterstützt die Steuerpflichtigen mit dem sicheren und kostenfreien ELSTER-Verfahren (elster.de). Dafür wird ein ELSTER-Konto benötigt, für das man sich einmal registriert. Wer für die Abgabe der Einkommenssteuer ELSTER verwendet hat, ist dadurch bereits registriert.

 

Wer kein ELSTER-Benutzer-Konto hat, kann dieses bereits jetzt einrichten. Ist die elektronische Registrierung nicht möglich, darf die Registrierung von Verwandten genutzt werden.
„Angehörige können behilflich sein und die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für Verwandte, wie zum Beispiel Eltern, abzugeben, denen es nicht möglich ist, ein ELSTER-Konto selbst einzurichten“, verdeutlicht Groß.

Informationen zur Erklärung

Informationen über die Grundsteuerreform erhält man im Internet unter: www.Finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform. Dort findet man auch eine Checkliste, welche Daten für die Erklärung benötigt werden. Das notwendwendige Aktenzeichen für die Erklärung findet man beim Grundbesitzabgabenbescheid unter „Einheitswertaktenzeichen“ oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts. Fragen zur Grundsteuerreform in Hessen können die Bürger:innen an das zuständige Finanzamt in Groß-Gerau stellen.