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Neue Stellplatzsatzung als Beitrag zur lokalen Verkehrswende


Wie viele Parkplätze müssen für ein Wohnhaus oder ein Geschäft vorhanden sein? Das können Kommunen über eine Stellplatzsatzung regeln, in der die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. „In Mörfelden-Walldorf ist die Stellplatzsatzung in den letzten 18 Jahren nicht mehr verändert worden. Wir haben die Satzung daher auf den neusten Stand gebracht“, berichtete Bürgermeister Thomas Winkler. Ganz wichtig ist dabei, dass sich Änderungen nur auf Neubauten und Nutzungsänderungen – private wie gewerbliche - auswirken. „Für die große Mehrheit wird sich erst einmal nichts ändern und es greift der Bestandsschutz.“, betont der Rathauschef.

Ziel der neuen Satzung ist es, mehr Flexibilität bei Bauanträgen zu bekommen, eine (Weiter-)Entwicklung in den Ortskernen zu unterstützen und den Umweltverbund von Fußgängern, Radverkehr, Bus- und Bahnangeboten zu stärken. Außerdem werden Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in der neuen Satzung berücksichtigt.  

„Wir möchten Alternativen zum Auto stärken. Gleichzeitig geht es darum die Schaffung von Wohnraum und die Ansiedlung von Gewerbe erleichtern“, so der Bürgermeister. Um dies zu erreichen, werden die vorgeschriebenen Pkw-Stellplätze leicht reduziert, gleichzeitig aber höhere Standards für Fahrradabstellanlagen festgelegt. Außerdem berücksichtigt die Stellplatzsatzung den öffentlichen Nahverkehr. Der Magistrat hat der Satzung bereits zugestimmt, die auch einen Beitrag zu Verkehrswende leisten soll. Somit setzt die Stadt hier auch eine der letzten noch ausstehenden Maßnahme aus dem Klimaschutzteilkonzept Verkehr um.

„Die Innenentwicklung findet oftmals auf kleinen Grundstücken statt, die bereits bebaut sind. Das macht es schwierig, ein neues Geschäft zu eröffnen oder zusätzliche Wohnungen zu bauen. Denn für jede neue Nutzung müssen Stellplätze nachgewiesen werden“, führt Carolin Ingenfeld vom Stadtplanungs- und bauamt weiter aus. Auch diesem Problem trägt die neue Satzung Rechnung und bietet Optionen, wie für die Stadtgesellschaft wertvolle Nutzungen auch in beengten Grundstücksverhältnissen umsetzbar sind. Allerdings wird es auch in Zukunft so sein, dass ausreichend viele Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

„Es geht uns auch darum, das Mobilitätsverhalten zu beeinflussen. Wenn weniger Auto gefahren wird, sinkt der Druck auf die Parkplätze, es gibt weniger Verkehr mit Abgasen und Lärm“, erklärt der Bürgermeister. Deshalb wurde im Stadtplanungs- und -bauamt nicht nur auf die Autos geschaut. „Wir haben Radfahrer, Fußgänger und den öffentlichen Nahverkehr mit in den Blick genommen“, so Stadtplanerin Carolin Ingenfeld. Geforderte Autostellplätze können etwa durch zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder reduziert werden. Und um das Radfahren noch attraktiver zu machen, müssen neue Fahrradparkplätze barrierefrei zu erreichen sein und außerdem überdacht werden. Wenn Wohnungen nahe an Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs liegen, kann dies berücksichtig werden und die benötigte Stellplatzanzahl sinkt.

Da im Stadtgebiet in den letzten Jahren mehr Lastkraftwagen, Sprinter und Busse unterwegs sind, ist auch dieser Aspekt aufgegriffen worden. In Zukunft wird es so geregelt sein, dass etwa Gewerbetreibende auch für Lastwagen und Transporter ausreichend viele Stellplatzflächen auf privaten Grundstücken schaffen müssen.

Neu ist weiter, dass Mörfelden-Walldorf in drei Zonen – Historischer Ortskern, Versorgungsbereiche und das restliche Stadtgebiet - aufgeteilt wird. Dies hat den Vorteil, dass für die alten Ortskerne besondere Vorgaben gelten können. Die Straßen sind hier oftmals besonders eng und kleine Grundstücke stark verdichtet. Die Stellplatzsatzung zielt auch darauf ab, attraktive und lebendige Ortskerne zu ermöglichen und Leerstände zu verhindern. Die Ansiedlungen von Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Ärzten soll unterstützt werden. Auch die Stadtbegrünung wurde nicht vergessen. So sind je vier Stellplätzen auf einem Baugrundstück eine Baumpflanzung durchzuführen.

„Kurzfristig haben die Änderungen nur Einfluss auf Neuplanungen. Und diese werden durch die überarbeitete Satzung erleichtert“, hebt Bürgermeister Winkler hervor. Ein langfristiger Effekt der Änderungen stellt sich wahrscheinlich erst in mehreren Jahren ein, wenn die neue Stellplatzsatzung bei verschiedenen Bauvorhaben angewendet wurde.