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Studienbeihilfe
Studienbeihilfe
Vor über 50 Jahren haben der ehemalige Regierungspräsident Wilhelm Arnoul und seine Ehefrau die damalige Stadt Walldorf zu ihrer Alleinerbin bestimmt und festgelegt, dass aus den Erträgen der Erbschaft besonders begabte aber auch bedürftige Schüler:innen der Wilhelm-Arnoul-Schule und Waldenserschule gefördert werden sollen. Im Jahre 1967 wurde daher die städtische Stiftung gegründet.
Von dieser Stiftung können Student:innen nach den Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen, die die Wilhelm-Arnoul-Schule, Waldenser Schule, Bgm.-Klingler-Schule oder Albert-Schweitzer-Schule besucht haben, monatliche Stipendien erhalten. Leider können finanziell bedürftige Studierende, die eine Grundschule in Mörfelden besucht haben, nicht berücksichtigt werden. Das Testament der Eheleute Arnoul hat nur die Walldorfer Grundschüler:innen berücksichtigt, da die Fusion zur Stadt Mörfelden-Walldorf noch nicht realisiert war.
Die Beträge werden nach den festgelegten Berechnungsgrundsätzen am Anfang eines jeweiligen Semesters festgelegt.
Sommersemester: 1. April bis 30. September
Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März
Der Höchstbetrag der Studienbeihilfe beträgt monatlich 100 Euro.
Bitte reichen Sie die Anträge auf Gewährung von Studienbeihilfen für das Wintersemester bis spätestens zum 31. Oktober beim Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf, - Hauptamt - , Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf ein.
Bitte reichen Sie die Anträge auf Gewährung von Studienbeihilfen für das Sommersemester bis spätestens zum 30. April beim Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf, - Hauptamt -, Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf, ein.
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