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Kindertagesstätten-Gebühren 2019

Kindertagesstätten-Gebührensatzung 2019

Ab 1. Januar 2019 tritt die neue Kindertagesstätten-Gebührensatzung in Kraft. Die aktuelle Satzung gilt noch bis Ende des Jahres. Die neue Satzung beinhaltet einige Neuregelungen, die wir Ihnen hier erläutern möchten.

Was ändert sich?

Keine Gebühren am Vormittag

Die Beitragsfreiheit für bis zu sechs Stunden Betreuung pro Tag für Kindergartenkinder wird umgesetzt. Das heißt: Für eine Vormittagsbetreuung müssen Sie keine Gebühren mehr zahlen. Möchten Sie, dass Ihr Kind über diesen Zeitraum hinaus betreut wird, können Sie aus zwei Modulen wählen. Eine Stunde Betreuungszeit kostet 29,34 Euro für die Kindergartenkinder. Die einkommensabhängige Gebühren-Staffelung entfällt bei den Kindergartenkindern. Bei den Krippenkindern gibt es weiterhin eine einkommensabhängige Gebühren-Staffelung und keine Beitragsfreistellung.

Bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsmodule

Teilzeitplatz7:30 Uhr bis 13:00 Uhr(Kinder 3 - Schuleintritt)
2/3 Platz7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (Krippe (U3), Kinder 3 - Schuleintritt)
Ganztagesplatz7:30 Uhr bis 16:30 Uhr(Krippe (U3), Kinder 3 - Schuleintritt)

Die Kernzeiten werden durch die Verkürzung der Randzeiten mit Personal verstärkt. Wir möchten mit dieser zeitlichen Verschiebung und der Konzentration auf die Kernzeiten die Qualität der Betreuung Ihrer Kinder erhöhen. Denn es stehen nun mehr Erziehrinnen und Erzieher in dieser Zeit zur Verfügung. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel können wir so Ausfallzeiten entgegenwirken.

Kosten der Betreuung und des Mittagessens für Kindergartenkinder

Betreuungsangebot
Betreuungszeit
Kosten der Betreuung pro Monat
Kosten der Mittagessen pro Monat
Teilzeitplatz7:30 Uhr bis 13:00 Uhr0 Eurokein Mittagessen in der Kita möglich
2/3 Platz7:30 Uhr bis 15:00 Uhr 44 Euro
70 Euro
Ganztagesplatz7:30 Uhr bis 16:30 Uhr88 Euro
70 Euro

Kosten der Betreuung und des Mittagessens für Krippenkinder pro Monat nach Einkommen

BetreuungsangebotBetreuungszeit Stufe 0
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
2/3 Platz
7:30  Uhr bis 15:00 Uhr
379 Euro
391 Euro
402 Euro
414 Euro
425 Euro
436 Euro
448 Euro
Ganztagesplatz
7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
455 Euro
469 Euro 483 Euro 496 Euro 510 Euro 524 Euro 537 Euro

Das Mittagessen muss dazugebucht werden und kostet 70 Euro pro Monat. Weitere Infos finden Sie in der Satzung.

Notdienstregelungen

Notdienste in den Randzeiten können in vier Kitas angeboten werden. Eltern müssen allerdings nachweisen, dass ihr Kind dringend früh morgens und/oder spät nachmittags einen Betreuungsplatz benötigt.

Randzeiten-Module: 7:00 Uhr – 7:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr – 17:00 Uhr

Zusatzgebühr bei verspätetem Abholen

Werden die Kinder zu spät von den Eltern abgeholt, müssen diese eine Gebühr in Höhe von 15 Euro pro angefangene Viertelstunde zahlen.

Rückerstattungsanspruch bei Streik

Es gibt keinen grundsätzlichen Rückerstattungsanspruch im Falle einer unerwarteten Schließung (z. B. wegen eines Streiks). Es gibt allerdings eine Neuerung: Nimmt Ihr Kind keinen Notdienst in Anspruch erfolgt eine Einzelfallbewertung über eine mögliche Rückerstattung der Gebühren.

Kontakt

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