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Kindertagesstätten-Gebühren 2019
Kindertagesstätten-Gebührensatzung 2019
Ab 1. Januar 2019 tritt die neue Kindertagesstätten-Gebührensatzung in Kraft. Die aktuelle Satzung gilt noch bis Ende des Jahres. Die neue Satzung beinhaltet einige Neuregelungen, die wir Ihnen hier erläutern möchten.
Was ändert sich?
Keine Gebühren am Vormittag
Die Beitragsfreiheit für bis zu sechs Stunden Betreuung pro Tag für Kindergartenkinder wird umgesetzt. Das heißt: Für eine Vormittagsbetreuung müssen Sie keine Gebühren mehr zahlen. Möchten Sie, dass Ihr Kind über diesen Zeitraum hinaus betreut wird, können Sie aus zwei Modulen wählen. Eine Stunde Betreuungszeit kostet 29,34 Euro für die Kindergartenkinder. Die einkommensabhängige Gebühren-Staffelung entfällt bei den Kindergartenkindern. Bei den Krippenkindern gibt es weiterhin eine einkommensabhängige Gebühren-Staffelung und keine Beitragsfreistellung.
Bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsmodule
Teilzeitplatz | 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr | (Kinder 3 - Schuleintritt) |
2/3 Platz | 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr | (Krippe (U3), Kinder 3 - Schuleintritt) |
Ganztagesplatz | 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr | (Krippe (U3), Kinder 3 - Schuleintritt) |
Die Kernzeiten werden durch die Verkürzung der Randzeiten mit Personal verstärkt. Wir möchten mit dieser zeitlichen Verschiebung und der Konzentration auf die Kernzeiten die Qualität der Betreuung Ihrer Kinder erhöhen. Denn es stehen nun mehr Erziehrinnen und Erzieher in dieser Zeit zur Verfügung. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel können wir so Ausfallzeiten entgegenwirken.
Kosten der Betreuung und des Mittagessens für Kindergartenkinder
Betreuungsangebot | Betreuungszeit | Kosten der Betreuung pro Monat | Kosten der Mittagessen pro Monat |
Teilzeitplatz | 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr | 0 Euro | kein Mittagessen in der Kita möglich |
2/3 Platz | 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr | 44 Euro | 70 Euro |
Ganztagesplatz | 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 88 Euro | 70 Euro |
Kosten der Betreuung und des Mittagessens für Krippenkinder pro Monat nach Einkommen
Betreuungsangebot | Betreuungszeit | Stufe 0 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
2/3 Platz | 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr | 379 Euro | 391 Euro | 402 Euro | 414 Euro | 425 Euro | 436 Euro | 448 Euro |
Ganztagesplatz | 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 455 Euro | 469 Euro | 483 Euro | 496 Euro | 510 Euro | 524 Euro | 537 Euro |
Das Mittagessen muss dazugebucht werden und kostet 70 Euro pro Monat. Weitere Infos finden Sie in der Satzung.
Notdienstregelungen
Notdienste in den Randzeiten können in vier Kitas angeboten werden. Eltern müssen allerdings nachweisen, dass ihr Kind dringend früh morgens und/oder spät nachmittags einen Betreuungsplatz benötigt.
Randzeiten-Module: 7:00 Uhr – 7:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr – 17:00 Uhr
Zusatzgebühr bei verspätetem Abholen
Werden die Kinder zu spät von den Eltern abgeholt, müssen diese eine Gebühr in Höhe von 15 Euro pro angefangene Viertelstunde zahlen.
Rückerstattungsanspruch bei Streik
Es gibt keinen grundsätzlichen Rückerstattungsanspruch im Falle einer unerwarteten Schließung (z. B. wegen eines Streiks). Es gibt allerdings eine Neuerung: Nimmt Ihr Kind keinen Notdienst in Anspruch erfolgt eine Einzelfallbewertung über eine mögliche Rückerstattung der Gebühren.
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