Am 16. März 2025 findet die Bürgermeisterwahl in Mörfelden-Walldorf statt. Hier entscheidet sich, wer für die kommenden sechs Jahre der neue Rathauschef wird. Wir haben in Kürze ein paar wichtige Informationen für Sie bereit gestellt.

  • Übersicht zum aktuellen Wahlergebnis

    Es liegen noch keine aktuellen Ergebnisse vor

  • Voraussetzungen zur Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat (bzw. am oder vor dem 16. März 2007 geboren wurde)
    • mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 2. Februar 2025) einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen/Wahlschein 

    Können Sie am Wahltag nicht persönlich wählen, ist dies kein Wahlhinderungsgrund. Problemlos kann die Wahl per Briefwahl oder mit einem Wahlschein ausgeübt werden.

    Die Briefwahlunterlagen können Sie hier online beantragen. 


  • Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

    Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Wahlgeschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Hierfür werden in Mörfelden-Walldorf noch Helferinnen und Helfer benötigt. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.

    Wollten Sie schon immer mal wissen, was hinter den Kulissen einer Wahl vor sich geht? Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.

    Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    • Beaufsichtigung des Wahlgeschehens sowie Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
    • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Einhaltung der Wahlgrundsätze überwachen (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
    • Vermerk über die Teilnahme der Wahlhandlung im Wählerverzeichnis
    • Freigabe der Wahlurne
    • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (nach Beendigung der Wahl)

    Welche Voraussetzungen habe ich für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen?

    • Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
    • oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU ist
    • mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 16. März 2007 geboren)
    • mindestens 6 Wochen vor der Wahl (Stichtag 2. Februar 2025) den Hauptwohnsitz in Mörfelden-Walldorf haben.

    Ablauf am Wahltag im Wahllokal:

    • Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
    • Einweisung und Einteilung der Gruppen durch den Wahlvorsteher
    •     1. Gruppe 7:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
    •     2. Gruppe ca. 13:00 Uhr bis Ende
    • Eintreffen aller Wahlhelfer im Wahllokal gegen 17:45 Uhr
    • Beginn der Auszählung nach Wahlschluss (ca. 18 Uhr)

    Ablauf am Wahltag im Briefwahllokal

    • Treffen im Briefwahllokal um 16:00 Uhr
    • Einweisung durch den Wahlvorsteher
    • Beginn der Tätigkeiten bis Ende der Auszählung

    Alle Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten als Dankeschön ein „Erfrischungsgeld“.

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Stadtbüros oder an Frau Felch 06105 938-834, Frau Doxakakis 01605 938-282 oder Frau Mertens 06105 938-254.

    Gerne können Sie sich auch per Mail unter wahlhelfer@moerfelden-walldorf.de anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigen wir, soweit wir können.

    Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken und vorab herzlich.

  • Wahllokale

    In Mörfelden-Walldorf werden Ihnen 20 Wahllokale zur Verfügung gestellt. Welches für Sie maßgeblich ist, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.


Kontakt

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