Fahrradstraßen für Mörfelden-Walldorf

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen für Mörfelden-Walldorf

Radfahren soll attraktiver werden. Dafür ist es wichtig, dass sich Radfahrer sicher auf ihrem Weg fühlen. Die passende Infrastruktur ist dabei grundlegend. Leider ist der Straßenraum in Mörfelden-Walldorf oft bereits eng bemessen; da fehlt es an Platz für einen separaten Schutzstreifen oder eine ganze Spur für den Radverkehr.

Deshalb überlegen wir von Seiten der Stadtverwaltung, ob Fahrradstraßen auf einigen wichtigen Verbindungen im Stadtgebiet für den Radverkehr eine gute Lösung wären.

  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Die Fahrradstraße ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort sind Radfahrer die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

    Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden. Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (z. B. alternative Verkehrsführung).

    Wenn ein Bereich als Fahrradstraße ausgeschildert ist, dürfen dort nur Radfahrer fahren. Diese Beschränkung kann durch Freigabe von Fahrradstraßen für andere Verkehrsteilnehmer abgemildert werden. Dadurch können etwa nur Anwohner oder alle Autofahrer auf der Fahrradstraße fahren. Aber wichtig ist, dass alle Rücksicht auf die Radfahrer nehmen müssen.

    Nochmal zusammengefasst:

    • Das nebeneinander Fahren mit Fahrräder ist erlaubt.
    • Fahrradstraßen stehen auch Fußgängern zur Verfügung
    • Für alle dort fahrenden Fahrzeuge, auch Fahrradfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
    • KFZ-Verkehr kann durch eine entsprechende Beschilderung auf Fahrradstraßen zugelassen werden. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    • Gehwege neben Fahrradstraßen dürfen auch in Fahrradstraßen nicht von Radfahrern benutzt werden.
    • Die Ausweisung einer Fahrradstraße regelt nicht die Vorfahrt oder ob das Parken von Autos möglich ist. Dafür müssen weitere Festsetzungen getroffen werden.
    • Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die Vorfahrtsregeln uneingeschränkt.
    • Nachlesen kann man die Regelungen zur Fahrradstraße in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung.

Wir bevorzugen aktuell eine Fahrradstraße mit zugelassenem Autoverkehr. Natürlich müssen vor allem die Anwohner nach wie vor die Straße auch mit dem Auto nutzen können, sowie deren Besucher, Handwerker, Lieferanten. Aber viele Straßen, die für eine Fahrradstraße geeignet wären, stellen auch für den Autoverkehr innerörtliche Verbindungen dar, die wir grundsätzlich erhalten wollen.

Mit der Ausweisung von Fahrradstraßen können wir in den bestehenden Straßen im Stadtgebiet wichtige Radverkehrsachsen stärken. Besonders dort, wo wir keinen separaten Radweg bauen können und wo für Schutzstreifen kein Platz mehr ist, können Fahrradstraßen vielleicht ein guter Weg für die Zukunft sein. Wichtig ist die Bedeutung der Straße für den Radverkehr und die Verbindungswirkung der Route – auch in die Umgebung. 

  • Wo könnten in Mörfelden-Walldorf Fahrradstraßen ausgewiesen werden?

    Das könnten in Nord-Süd-Richtung die Verlängerungen des Gesamtschulweges (Kurt-Oeser-Weg)

    • über die Mörfelder und Kelsterbacher Straße bis zum Gundhof in Walldorf
    • über die Darmstädter Straße (zwischen Diesel- und Gerauer Straße), Langgasse und Bahnhofstraße bzw. über die Ringstraße (und weiter durch Am Bahndamm und Mainstraße) in Mörfelden sein.

    In Ost-West-Richtung wäre in Walldorf die Langstraße interessant, welche den Bahnhof über die Straße In der Trift mit dem Wald verbindet. Eine Fortführung der Querverbindung auf der östlichen Bahnseite wäre zum Beispiel über die Coutandinstraße denkbar.

    In Mörfelden müsste eine Ost-West-Verbindung abseits der Bundesstraße noch definiert werden. Hier bilden die vom Autoverkehr getrennten Wege (wie z.B. der Steinweg) bereits starke Achsen für den Radverkehr.  Ob hier weitere Alternativen nötig sind und welche das sein könnten, wollen wir in den nächsten Wochen weiter untersuchen.

Umfrage 

Die Umfrage zum Radverkehr ist beendet. Wir bedanken uns bei allen, die sich die Zeit genommen haben, um teilzunehmen! Aktuell bereiten wir eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Fahrradstraße vor und möchten dabei auch den direkten Austausch suchen. Denn für uns als  Verwaltung ist ein vertiefender Austausch wichtig und wir möchten gerne die Meinungen der Bürger*innen erfahren. 

Bis wir die neue Öffentlichkeitsbeteiligung starten, können Sie uns natürlich weiterhin Ihre Meinung zur Fahrradstraße oder zum (Rad-) Verkehr in Mörfelden-Walldorf mitteilen. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an bauamt@moerfelden-walldorf.de oder carolin.ingenfeld@moerfelden-walldorf.de.


  • Wann soll das denn nun umgesetzt werden?

    Da wir bisher auch keine Erfahrungen zu Fahrradstraßen haben, wie sie angenommen und akzeptiert werden, ob sie den Radfahrern wirklich eine Verbesserung bringen, möchten wir mit einer Testphase in einem Straßenzug starten. Das bedeutet, wir weisen nicht überall Fahrradstraßen aus, sondern konzentrieren uns auf einen durchgehenden Straßenzug, den wir für geeignet halten. Hier wird im Moment die Mörfelder Straße favorisiert, allerdings mit einer Freigabe für den gesamten Autoverkehr. Wenn eine solche Fahrradstraße positiv aufgenommen wird, könnte man nach einem „Testbestrieb“ von zum Beispiel einem Jahr auch weitere Straßen als Fahrradstraßen ausweisen. Aktuell wird eine Ausweisung der Mörfelder Straße ab Sommer 2021 angestrebt.


Kontakt

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