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Bebauungspläne

Bebauungspläne

Im Bebauungsplan legt die Stadt als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.

Der qualifizierte Bebauungsplan nach § 30 (1) BauGB setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Die derzeit gültigen, rechtskräftigen und in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Stadt Mörfelden-Walldorf können hier als PDF-Dokumente eingesehen werden.

Es ist sichergestellt, dass die Betroffenen auch von jeweilig relevanten DIN-Vorschriften verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen und können allgemein im Rathaus Mörfelden, Westendstraße 8, in der Abteilung Stadtplanung 60.2, erster Stock, Zimmer 121, eingesehen werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. 

Rechtskräftige Bebauungspläne

Nicht im ganzen Stadtgebiet hat die Stadt Mörfelden-Walldorf Bebauungspläne aufgestellt. Um zu sehen, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan greift, können Sie in den Übersichtskarten je nach Stadtteil nachsehen. Wenn es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt gilt im Innenbereich §34 BauGB.

Die Bebauungspläne als PDF finden Sie je nach Stadtteil unter folgendem Link:

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

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