3176-Panorama.jpg

Stadtpass für mehr Bürger:innen


Im Sommer ins Schwimmbad gehen, ein Instrument erlernen oder an einer Freizeit teilnehmen – was für viele Bürger:innen fast selbstverständlich zu einem aktiven Freizeitprogramm gehört, können sich Menschen mit geringem Einkommen nicht immer leisten. Dabei würden auch sie gerne am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen. Denn: Teilhabe ist ein wichtiger Baustein des Zusammenlebens.

Seit vielen Jahren gibt es daher in Mörfelden-Walldorf den Stadtpass. Er bietet Vergünstigungen oder Befreiungen für verschiedene Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dieser Service hat sich bewährt und wird sowohl von jungen als auch älteren Menschen gerne genutzt. Die starke finanzielle Belastung von Einwohner:innen durch die Energiekrise und die steigende Inflation trifft aktuell besonders Geringverdienende und Transferleistungsempfänger:innen. Damit diese Belastung nicht zum Ausschluss von Einwohner:innen an sozialen und kulturellen Leistungen der Stadt und der gesellschaftlichen Teilhabe führt, wurden die Richtlinien des Stadtpasses gebündelt und kürzlich beschlossen.
„Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigten wurde um einen auf 2023 befristeten Inflationsausgleich von sieben Prozent angehoben und zum anderen wurden ausgewählte Leistungen und Vergünstigungen optimiert“, weist Erster Stadtrat Karsten Groß auf die Änderungen hin. Damit erweitert sich die Anzahl der Menschen, die den Stadtpass nutzen können. Die neuen Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Stadtpassinhaber:innen erhalten zum Beispiel Ermäßigungen bzw. Kostenbefreiung für:

•    Schwimmbad-Eintritt: 80 Prozent Ermäßigung
•    Stadtbücherei: kostenfreie Nutzung
•    Musikschule: Ermäßigung ist in der Gebührensatzung geregelt
•    Musik, Theater und kulturelle Veranstaltungen: gemäß den Veranstaltungshinweisen
•    städtische Kindertagesstätten: Reduzierung der Verpflegungskosten um 50 Prozent
•    Ferienspiele, Freizeiten und Projekte: 80 Prozent Ermäßigung*
•    Für Klassenfahrten gibt es einen Kostenzuschuss von maximal 150 Euro*, für Schulanfänger:innen einen Gutschein im Wert von 150 Euro für den Schulbedarf* *zusätzlich auch für Personen mit geringem Einkommen, Vorrang hat das Bildungs- und Teilhabepaket.

Voraussetzung ist die Vorlage von einem der folgenden Bescheide über den Bezug von:
•    Bürgergeld (Jobcenter)
•    Grundsicherung
•    Wohngeld
•    Asylbewerberleistungsgesetz
•    Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
•    Befreiung von KITA-Gebühren / Betreute Grundschule
•    Auch Personen mit geringem Einkommen erhalten einen Stadtpass (Berechnung erfolgt nach Maßgaben § 85 SGB XII, plus einen auf 2023 befristeten Inflationsausgleich in Höhe von 7 Prozent).

Für den Antrag werden Bescheide oder Unterlagen (Gehaltsabrechnung, Mietvertrag) und Nachweise von Einkünften (Rente, Krankengeld, Unterhalt) sowie ein Passfoto benötigt. Kinder erhalten einen Stadtpass ab dem 6. Lebensjahr.
Informationen erhält man im Sozial- und Wohnungsamt, Langener Straße 4, im Stadtteil Mörfelden bei Yvonne Gerbig, Tel: 06105 – 938 931, Mail: yvonne.gerbig@moerfelden-walldorf.de  oder im Quartiersbüro im Bahnhofsgebäude Mörfelden (1. Stock) bei Jennifer Steinmann und Priska Eck, Tel: 06105-938990, Mail: sozialer.zusammenhalt@moerfelden-walldorf.de