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Satzungsänderungen im Bereich Kita: Mehr Gleichbehandlung


Nach Magistratsbeschluss sollen in der Kindertagesstättensatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf sowie in der Gebührensatzung und in der Satzung für den Stadtkitabeirat Änderungen vorgenommen werden. „Insgesamt sollen die Änderungen zu mehr Gleichbehandlung beitragen. Diese beziehen sich sowohl auf Eltern und Kinder, verschiedene Träger als auch auf pädagogische Fachkräfte aller lokal tätigen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen. Kurz: Alle sollen gleich und somit gerechter behandelt werden“, fasst Erster Stadtrat Karsten Groß zusammen.

Erweiterte Betreuungszeiten und gleiche Öffnungszeiten für alle Kinder

Alle städtischen Kitas öffnen laut neuer Satzung bereits ab 7:15 Uhr (vorher 7:30 Uhr). Kinder und Eltern gewinnen damit eine viertel Stunde mehr Betreuungszeit am frühen Morgen. Das Betreuungsangebot kann für das neue Kitajahr von den Eltern separat dazugebucht werden, sofern die Stadtverordneten dies in der aktuell anstehenden Sitzungsrunde noch vor der Sommerpause bestätigen. Es besteht aber auch weiter die Möglichkeit, das Vormittagsmodul erst ab 7:30 Uhr zu buchen.

Konkret bedeutet diese Änderung eine erweiterte Kernzeitenbetreuung für Kinder in allen städtischen Kitas. Die vier Randzeiten-Kitas mit Öffnungszeiten ab 7 Uhr und nach 16:30 Uhr wird es dafür nicht mehr geben. Es zeigte sich, dass das Randzeiten-Angebot in der Praxis nur sehr selten genutzt wurde. „Nur rund 1 Prozent aller bei der Stadt betreuten Kinder werden in den Randzeiten betreut. Wir wollen mit der neuen Satzung den Fokus auf die erweiterten Kernzeiten für alle legen und mehr Kindern die Möglichkeit für eine längere Betreuung geben“, begründet Sozialdezernent Karsten Groß.

Für die Kindergartenkinder (Ü3) mit einem Halbtagesplatz bedeutet dieser Schritt eine Beitragsfreistellung von mindestens 5 ¾ Stunden statt bisher 5 ½ Stunden. Kinder mit einer Nachmittagsbetreuung werden weiterhin bis zu 6 Stunden beitragsfrei betreut.

Verbesserter Übergang von bereits betreuten U3-Kindern

Für U3-Kinder, die bei anderen Trägern oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Wechsel in die Ü3-Betreuung bei der Stadt erleichtert. So kam es vor, dass U3-Kinder, die bei freien Trägern betreut werden, aufgrund des andauernden Personalmangels nicht sofort einen Kita-Platz in einer städtischen Einrichtung bekamen und auf der Warteliste standen. Sowohl für die betroffenen Kinder als auch für Eltern bedeutete dies eine Betreuungslücke. „Die Kinder von freien Trägern haben jetzt die gleiche Chance auf einen Ü3-Platz. Sie sind nicht mehr gegenüber Kindern aus städtischen Einrichtungen benachteiligt“, sagt Groß.

Betreuungsplatz-Garantie auch für pädagogische Fachkraft der nicht-städtischen Einrichtungen

Pädagogische Fachkräfte, die bei freien oder konfessionellen Trägern arbeiten, sollen nun auch wie bereits das städtische Erziehungspersonal eine Betreuungsplatzgarantie erhalten. „Wir wollen damit einen Anreiz schaffen, das Kita-Personal in Mörfelden-Walldorf zu halten und den Erzieher:innen mit eigenen Kindern im Krippen- oder Kindergartenalter die Möglichkeit geben, ihren Beruf auszuüben und so für weitere Betreuungsplätze zu sorgen“, erklärt der Erste Stadtrat.

Gleichstellung der verschiedenen Träger im Stadtkitabeirat

Auch im Stadtkitabeirat sollen die verschiedenen Träger Gleichstellung erfahren – Elternbeiräte aus Einrichtungen der freien und konfessionellen Träger werden nun zu ordentlichen Mitgliedern des Stadtkitabeirates. Neu ist auch, dass nicht mehr nur die Vertretungen aus Grundschulen, sondern nun auch der Kindertagespflege als Gäste mit Rederecht in diesem Gremium einbezogen werden.

„Es geht um den gemeinsamen Informationsaustausch, um Diskussion und mehr Vernetzung in der Zusammenarbeit für die Kinderbetreuung in unserer Stadt“, sagt Groß.

Erhöhung des Essensgeldes

Eine Erhöhung gibt es auch: „Leider ist es aufgrund gestiegener Preise notwendig, das Verpflegungsentgelt in den städtischen Kitas und in der von der Stadt getragenen betreuten Grundschule an der Albert-Schweitzer-Schule in Mörfelden von 70 auf 85 Euro zu erhöhen. Die Kita-Gebühren und Elternbeiträge in Ü3- wie U3-Betreuung und an der Albert-Schweitzer-Schule bleiben jedoch gleich“, erklärt Groß.

Stellungnahmen vom Stadtkitabeirat, der ev. Kirchengemeinden Mörfelden und Walldorf, der kath. Kirchengemeinde St. Marien Mörfelden, des Familienzentrum Mörfelden-Walldorf e.V., des Vereins Villakinder e. V. und des Vereins Die Rasselbande e.V. sind angefragt. Der Stadtkitabeirat wurde in einer Sitzung bereits über die Satzungsänderungen informiert und hat nun auch seine Stellungnahme abgegeben. All dies wird durch den Magistrat für die finale Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung zusammengestellt und kann so in die Beratung mit einbezogen werden.