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Sicherheitsauflagen für den Kerweumzug müssen konsequent umgesetzt werden


Die Sicherheitsanforderungen an Veranstaltungen werden seit der Amokfahrt in Volksmarsen beim Rosenmontagsumzug 2020 deutlich ernster genommen. „Um den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, stimmt das Mörfelden-Walldorfer Ordnungsamt diese mit der Landespolizei ab“, erklärt Bürger- und Ordnungsdezernent Bernd Körner. Die Vorgaben wurden nicht verschärft, sondern nur konsequent gemäß den Empfehlungen der Polizei umgesetzt.

„Ziel des Ordnungsamtes ist es, den Schutz der Bürger:innen zu gewährleisten, dafür sind wir im engen Austausch mit der Landespolizei. Außerdem sind wir verpflichtet, uns an die gesetzlichen Vorschriften zu halten“, so Körner. Er zeigt Verständnis, dass die Auflagen für die Vereine eine Herausforderung darstellen und weist darauf hin: „Als Ordnungsamt ist es uns nicht möglich, den Umzug zu organisieren.“

Man setzt sich aber dafür ein, dass Brauchtumsumzüge weiterhin in Mörfelden-Walldorf stattfinden können. „Es müssen Lösungen gefunden werden, die die Sicherheitsfrage berücksichtigen“, sagt Bernd Körner. Dabei hat das Ordnungsamt etwa auch beim diesjährigen Faschingsumzug unterstützt.

Eine derzeitige Regelung sieht vor, dass für Brauchtumsumzüge ein städtischer Zuschuss von bis zu 1.500 Euro ausgezahlt wird. Dieser Zuschuss ist speziell dafür gedacht, dass Vereine Kosten für Sicherheitsauflagen stemmen können. Im Vorfeld des letzten Faschingsumzugs hat die Ordnungsbehörde den Verein „CVM Sandhasen“ über den gesetzlichen Rahmen eines Sicherheitskonzepts informiert und Möglichkeiten zur Umsetzung aufgezeigt. Dieses Angebot wurde auch dem Verein „Merfeller Kerwebrosch“ unterbreitet. Eine Lösung könnte sein, dass Umzüge künftig auf einer kleineren Route verlaufen. Denn dann müssen weniger Straßen abgesperrt werden und Kosten für die Umsetzung der Sicherheitsauflagen sinken automatisch.