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Warnschilder im Wald: Grillen, offenes Feuer und Rauchen verboten


Das Ordnungsamt hat wieder Warnschilder zum Schutz des Waldes angebracht. Sie weisen auch auf die aktuelle Waldbrangefahr hin. Bürger- und Ordnungsdezernent Bernd Körner betont die Notwendigkeit der Maßnahme und erklärt: „Mit den Warnschildern möchten wir die Bevölkerung für das hessische Waldschutzgesetz ( HWaldG ) sensibilisieren und darauf aufmerksam machen, dass Grillen, offenes Feuer und Rauchen im Wald gesetzlich verboten sind."

Das Verbot von Grillen, offenem Feuer und Rauchen ist eine wichtige Maßnahme, um Waldbrände und deren verheerende Auswirkungen zu verhindern. Bernd Körner erläutert die Hintergründe: „Gerade aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr und der trockenen Böden ist es unerlässlich, Warnhinweise zu geben und das Risiko von Bränden zu minimieren. Wir appellieren an die Vernunft und Verantwortung jedes Einzelnen, das Verbot zu respektieren und natürlich auch einzuhalten."

Die Missachtung des Verbots kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Thorsten Richter (Leiter der Stadtpolizei] warnt: „Die Missachtung kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Eine Zigarette im Wald zu rauchen oder eine Kippe dort auf den Boden zu werfen, sind keine Kavaliersdelikte. Das Ordnungsamt überwacht deshalb die Einhaltung des Verbots konsequent.“

Das Ordnungsamt ruft alle Bürger:innen dazu auf, die Warnschilder im Wald zu beachten und das Verbot strikt einzuhalten. „Der Schutz unserer Wälder und damit auch der Menschen liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung. Indem wir das Verbot respektieren, tragen wir dazu bei, unsere Natur- und Lebensräume zu bewahren", betont Bernd Körner.

Er verweist darauf, dass das Verbot ganzjährig gilt. „Viele Bürger:innen wissen nicht, dass es ein hessisches Waldschutzgesetz gibt, in dem das Verhalten im Wald geregelt ist. Kurz gesagt, auch im Winter ist das Rauchen im Wald verboten.“

Die Geldbußen reichen von 50 Euro bis 1.000 bzw. bis 25.000 Euro. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen sogar Gefängnisstrafen.

Info: Waldschutzgesetz