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Haushalt 2023 genehmigt


Drei Wochen früher als 2022: Der Haushalt der Stadt Mörfelden-Walldorf für das Jahr 2023 ist ohne Auflagen von der Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau genehmigt.

„Der vorgelegte Haushaltsplan erfüllt alle gesetzlichen Kriterien, wichtige Projekte können weiterhin realisiert werden“, freut sich Erster Stadtrat Karsten Groß. „Dennoch stehen wir aktuell vor der Herausforderung, einen ebenso genehmigungsfähigen Nachtragsetat aufzustellen – zwingend nötige Maßnahmen, Preissteigerung und Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erschweren dies.“

Ein wichtiger Baustein der Genehmigung für Handlungs- und Gestaltungsspielraum vor Ort ist die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen von derzeit rund 10,6 Millionen Euro. Damit können Großprojekte wie der Neubau der Feuerwehr Walldorf (über 4,3 Millionen Euro im Haushalt 2023) oder das Schubert5 (2,5 Millionen Euro im Haushalt 2023) umgesetzt werden. Auch kleinere Maßnahmen und freiwillige Leistungen der Kommune – mit wichtiger Funktion – finden sich hier wieder. Dazu zählt beispielsweise die Vereinsbezuschussung, die Jugendförderung oder auch die Förderung erneuerbarer Energien.

Erhöhte Personalkosten durch Tarifeinigung

Ebenso kann eine Genehmigung über den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 10 Millionen Euro festgestellt werden. Liquiditätskredite dienen der Stadt zur kurzfristigen Deckung von Zahlungsverpflichtungen, obwohl dies in den letzten zwei Jahren nicht nötig war. Die Kommunalaufsicht bestätigt, dass eine stetige Aufgabenerfüllung der Stadt Mörfelden-Walldorf gesichert ist.

„Allerdings werden in den nächsten Jahren noch weitere Herausforderungen auf den städtischen Haushalt zukommen wie die erhöhten Personalkosten, die an anderer Stelle kompensiert werden müssen“, so Karsten Groß. Die Tarifeinigung steigert die Personalkosten der Stadt in 2023 um rund 1,3 Millionen Euro und 2024 nochmal rund 2,6 Millionen Euro. „Die Stadt muss deshalb weiter verantwortungsvoll mit den Finanzen umgehen und sicherstellen, dass die Gelder effektiv und effizient eingesetzt werden, um die Pflichtaufgaben sowie die Bedürfnisse und Prioritäten der Gemeinschaft zu erfüllen.“