Foto Stadtwerkehaus Art. 1.jpg

FAQ Zisterne

FAQ zur Förderrichtlinie Zisterne

  • Wie und Wann Beantrage ich die Förderung?

    Für die Beantragung einer Förderung nutzen Sie bitte diesen Vordruck:

    Förderantrag Zisterne 

    Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind nach Abschluss der Arbeiten, jedoch spätestens drei Monate nach Datum der letzten Rechnung zu stellen.

  • Brauche ich vorab eine Genehmigung?

    Bei einer Versickerung auf dem Grundstück ist eine Erlaubnis zur Versickerung bei der Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau zu beantragen.

    Für die Nutzung einer Zisterne mit Überlauf an die Abwassersammelleitung auf dem Grundstück ist ein Antrag zur Entwässerung bei den Stadtwerken Mörfelden-Walldorf zu stellen.

  • Wie hoch ist die Fördersumme?

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten das gesammelte Regenwasser zu nutzen. Der einfachste Weg ist die Gartenbewässerung. Mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung und in Absprache mit den Stadtwerken Mörfelden Walldorf, sowie der Behörde für Wasser- und Bodenschutz, ist selbst eine Verwendung für die WC-Spülung und/oder die Waschmaschine möglich. 

    Je nach Zisternengröße und Art der Nutzung sind somit Fördersummen von 300,-€ bis zu 2.600 € möglich.

  • Wer darf den Antrag stellen?

    Der Antrag darf vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit eine Vollmacht auszustellen.

  • Welche Zisternen sind Förderfähig?

    Förderfähig sind Zisternen, welche folgende Kriterien erfüllen:

    • Das Fassungsvermögen (Volumen) der Zisterne muss mindestens 2.000 Liter betragen.
    • Die Zisterne muss DIN 1986-100 und DIN 1989-100 bei der baulichen Umsetzung erfüllen. 
    • Die Kennzeichnungspflicht für Entnahmestellen und Rohrleitungen nach DIN 2403 muss erfüllt sein. 
    • Falls die Anlage eine Einrichtung zur Trinkwassereinspeisung erhält, muss diese durch einen zugelassenen Installationsbetrieb installiert werden.
    • Bei der Zisterne ist eine oberirdische Entnahmestelle/Zapfstelle vorzusehen.
    • Gebrauchte Zisternen müssen frei von umweltgefährdenden Stoffen durch z. B. Restinhalte einer Vornutzung sein. In Bezug auf wiederverwertbare Heizöltanks ist die Verortung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV § 17 Abs. 4) einzuhalten.
  • An wen wende ich mich bei Fragen zur technischen Umsetzung?

    Vor der Anschaffung und Installation ist es empfehlenswert sich mit den Stadtwerken Mörfelden-Walldorf in Verbindung zu setzen.


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