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Wasser- und Abwassergebühren müssen steigen


Nach einem Beschluss der Betriebskommission der Stadtwerke und des Magistrats sollen die Wasser- und Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2027 steigen. In der kommenden Woche stehen die entsprechenden Vorlagen auf der Tagesordnung des Fachausschusses, bevor am 22. Oktober die Stadtverordnetenversammlung das letzte Wort hat.

Für einen Kubikmeter Frischwasser ist eine Anpassung von aktuell 2,13 Euro auf 2,76 Euro vorgesehen. Die Zählergebühr ist unverändert mit 53,52 Euro im Jahr veranschlagt. Beim Abwasser sollen die Gebühren für einen Kubikmeter Schmutzwasser von 4,11 Euro auf 5,30 Euro steigen. Die Gebühren für Niederschlagswasser werden von 0,90 Euro auf 1,13 für einen Quadratmeter versiegelte Fläche angehoben.

„Die anstehende Gebührenerhöhung hat mehrere Ursachen. Ein wichtiger Punkt ist die Umstellung der Berechnungsgrundlage auf ein zukunftssichereres Modell“, sagt Bürgermeister und Stadtwerkedezernent Karsten Groß. Zuletzt hatte sich das Stadtparlament Ende 2024 dafür ausgesprochen, die Gebühren auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berechnen. Dieses Modell sorgt tendenziell zwar für niedrigere Gebührensätze, weshalb die Stadtwerke aber daraufhin höhere Kredite für die Deckung der Investitionen aufnehmen mussten.

„Eine Berechnung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten vernachlässigt die aktuell hohe Inflation und die realen Kosten für neue Investitionen“, führt Karsten Groß aus. Daher möchte man nun auf das Wiederbeschaffungszeitwertverfahren für die Gebührenkalkulation setzen. Diese Umstellung führt zu einem größeren Anstieg, dafür entsprechen die Gebühren aber auch den tatsächlichen künftigen Investitionen in das Leitungsnetz und die Infrastruktur der Stadtwerke. „Gebühren sind grundsätzlich nur dazu da, anfallende Kosten und Aufwendungen zu decken. Mit den neuen Gebühren sanieren wir keineswegs den städtischen Haushalt“, betont der Bürgermeister.

Über die nächsten Jahre und Jahrzehnte besteht bei der Trinkwasserversorgung ein erheblicher Unterhaltungs- und Investitionsbedarf, da das Trinkwassernetz stark überaltert und zunehmend schadensanfällig ist. Das Wasserwerk Walldorf ist bereits über 60 Jahre alt und etliche Anlagen der Elektro-, Mess-, Steuer und Regeltechnik sind in den nächsten Jahren zu erneuern. Hinzu kommen neue technologische und regulatorische Anforderungen sowie ein gestiegener Personalbedarf, um sämtliche Anforderungen abdecken zu können.

Auch auf der Abwasserseite stehen zahlreiche Projekte an, die über höhere Gebühren gedeckt werden müssen. Bei dem in die Jahre gekommenen Kanalnetz kommt es seit Ende 2024 zu einer deutlichen Häufung von Schäden und Straßeneinbrüchen. Neben den damit zusammenhängenden hohen Reparaturkosten sollen ab 2027 auch die vorbeugenden Maßnahmen zur Kanalsanierung deutlich ausgeweitet werden. Auch das Thema Notstromversorgung der Abwasseranlagen wird angegangen und findet nun ebenfalls Eingang in die Gebührenkalkulation. Aktuelle (Beton-) Untersuchungen an Abwasserstationen (Pumpwerke, Becken) zeigen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Weiterhin verteuern sich geplante Ertüchtigungsmaßnahmen an Abwasseranlagen aufgrund von Forderungen der Aufsichtsbehörden. Nicht zuletzt ergaben sich auch bei dem Projekt Kläranlage auf den letzten Metern unvorhersehbare Mehrkosten, hier insbesondere aufgrund von Überraschungen im Bestandsuntergrund (eine Vielzahl nicht dokumentierter Leitungen aus der Vergangenheit).

Ein Punkt, der den Trink- und Abwasserbereich gleichermaßen betrifft, sind Preissteigerungen im Bausektor. So ist der Baupreisindex von Mai 2025 zu Mai 2026 im Schnitt um rund 6,8 Prozent nach oben geklettert, was sich insbesondere bei Rohrmaterialien und Asphalt sowie Kraftstoffen für Baumaschinen auswirkt.

„Die neuen Gebühren sorgen mittelfristig dafür, dass die Stadtwerke weniger Kredite aufnehmen müssen und wir uns höhere Zinszahlungen ersparen können“, macht Rathauschef Groß deutlich. Durch den Ansatz von Gebühren nach Wiederbeschaffungszeitwertverfahren sorgen alleine die in 2027 und 2028 dadurch nicht erforderlichen Darlehensaufnahmen für einen Gesamtzinsvorteil für den Gebührenhaushalt in Höhe von etwa 750.000 Euro. Und unter der Annahme, das Verhältnis zwischen Gebühreneinnahmen und Ausgaben / Investitionen bliebe auch in den Folgejahren annähernd konstant, ergäbe sich im 10-Jahres-Zeitraum 2027 bis 2037 durch jährlich ersparte Darlehen in Höhe von ca. 9,5 Millionen Euro ein maximaler Gesamtzinsvorteil in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro für den Gebührenhaushalt.