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FrauenBÜRO

Gleichstellung bedeutet, die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs. 2 Grundgesetz) in die Lebenswirklichkeit umzusetzen.

Frauenbüro

Frauenbüro

  • Interessenvertretung von Frauen
  • Vernetzungsstelle
  • Beratungs- und Servicestelle
  • Informationsstelle

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte befasst sich mit gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Themen und organisiert Veranstaltungen dazu.

 

Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Herstellung von Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern
  • Auf- und Ausbau der notwendigen Rahmenbedingungen
  • Integration von Frauenpolitik als Bestandteil kommunalen Handelns
  • Parteilichkeit für Frauen im gesellschaftlichen Kontext

 

Das Beratungs- und Informationsangebote des Büros richten sich an alle Frauen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalitäts-, Kultur-, Status- und Religionszugehörigkeit und ihrer geschlechtlichen Orientierung.

 

Im Frauen- und Gleichstellungsbüro erfährt jede Frau die gleiche Wertschätzung: Es gibt kein bestimmtes Frauenbild. Ein Gespräch im Büro ist immer freiwillig, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Die Dienste des Frauen- und Gleichstellungsbüros sind für Bürgerinnen kostenfrei.


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Mögliche Themen, mit denen sich Frauen an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wenden können sind unter anderem:

  • Gewalt in Ehe und Familie
  • Probleme in Familie/Partnerschaft
  • Trennung vom Partner
  • Belastende Lebensumstände
  • Berufliche Situation



Kontakt

Externe Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Beratungen

Bitte vereinbaren Sie für eine Beratung telefonisch oder per E-Mail einen Termin.