Vereine
Folgende zeitliche Richtlinien gelten für das Jahr 2021:
- Bis 28. Februar 2021 muss der Antrag für allgemeine Vereinsarbeit beim Sport- und Kulturamt eingegangen sein
- Bis 30. April 2021 muss der Antrag für Sonderzuschüsse beim Sport- und Kulturamt eingegangen sein
- Bis 30. April 2021 muss der Antrag für Vereinsjubiläen beim Sport- und Kulturamt eingegangen sein
- Bis 31. Mai 2021 muss der Antrag für den Bau von Sport- und Freizeitanlagen beim Sport- und Kulturamt eingegangen sein
Folgende Zuschussrichtlinien gelten für die Vereine in Mörfelden-Walldorf
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