Wildschadensmeldung

Wildschadensmeldung

Wildschäden auf Flächen, die als bejagbare, landwirtschaftliche Flächen im Gemarkungsgebiet Mörfelden-Walldorf ausgewiesen sind, können bei der Stadt innerhalb einer Woche angezeigt werden; Privatgärten oder Autounfalle mit Sachschaden, verursacht durch Wild, zählen nicht hierzu.

Es besteht nur ein Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden, wenn die Anzeige der geschädigten Person innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme erfolgt. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch.
Die Schadensmeldung kann mit dem unten angefügten Formular "Wildschadensmeldung" vorgenommen werden. Formulare sind auch in den städtischen Rathäusern zu finden. Es besteht auch die Möglichkeit den Wildschaden per Mail zu melden unter umweltamt@moerfelden-walldorf.de. Wichtig ist, dass die Schadensmeldung schriftlich erfolgt.

Sollten Sie einen Wildschaden gesehen haben und benötigen die Kontaktdaten des zuständigen Jagdpächters, stellen Sie bitte formlos eine Anfrage telefonisch oder unter der oben angegebenen E-Mailadresse. Das Ausfüllen des Formulars ist nicht notwendig.

Der Geschädigte erhält von der Stadt eine Bescheinigung über die Anmeldung des Wild- und Jagdschadens.

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