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Stadtplanung

Stadtplanung

Stadtplanung bezeichnet die gesteuerte räumliche und bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie sorgt dafür, dass Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Freizeit und Umweltschutz in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Ziel ist es, funktionale, nachhaltige und insbesondere lebenswerte Räume zu gestalten.

Die Planung verläuft dabei hierarchisch – von der großen, die gesamte Region betrachtende Planung bis zum einzelnen Bauprojekt eines Gebäudes:

Die drei zentralen Ebenen der Planung

  • Regionalplanung: Bevor in einer Stadt konkret gebaut wird, sichert die Regionalplanung die übergeordneten Ziele einer ganzen Region. Sie legt fest, wo Verkehrsachsen verlaufen, welche Freiräume geschützt werden müssen oder wo Gewerbe- und Wohngebiete entstehen sollen. Die Regionalplanung ist für Kommunen bindend.
  • Bebauungspläne: Auf kommunaler Ebene wird die Planung konkret. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine rechtsverbindliche Satzung für ein genau abgegrenztes Gebiet. Er legt detailliert fest, was auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf – etwa die Anzahl der Geschosse, die Ausnutzung der Fläche oder die Art der Nutzung (z. B. Reines Wohngebiet oder Gewerbegebiet). Damit einher gehen Gutachten, die die Entscheidungen auch fachlich stützen. Die Satzung wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 
  • Bauanträge: Auf der untersten Ebene steht das konkrete Bauvorhaben. Wer ein Haus oder ein Firmengebäude errichten möchte, reicht einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein. Für Mörfelden-Walldorf ist dies die Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau. Dort wird geprüft, ob das geplante Gebäude den Vorgaben des Bebauungsplans und dem öffentlichen Baurecht entspricht. Dazu wird die Stadt Mörfelden-Walldorf beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. 

 

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