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Verhalten im Wald

Verhalten im Wald

Der Wald wird von Radlern, Joggern und Spaziergängern, ob mit Hund oder ohne, zur Entspannung, zur Erholung und auch zur sportlichen Betätigung genutzt.

Um dies für alle Waldbesucher und vor allem auch für die im Wald lebenden Tiere gleichermaßen zu gewähren, gibt es Verhaltensregeln zu beachten. Diese Regeln sind sowohl im Bundeswaldgesetz als auch im Hessischen Waldgesetz verankert; darüber hinaus gibt es auch "ungeschriebene Gesetze oder Verhaltensregeln“, die das Hessische Ministerium an einem Runden Tisch in der Vereinbarung „Wald und Sport“ zusammen getragen hat, um einerseits Erholung und sportliche Betätigung zu unterstützen und andererseits den Wald als Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum zu wahren.

Einige der Verhaltensregeln für ein gesundes Miteinander lesen Sie hier:

  • Genieße den Wald und die Natur
  • Schütze die Tiere und störe sie nicht
  • Fahre mit dem Rad und reite nur auf Wegen, passe deine Geschwindigkeit an und schone die Waldwege
  • Beschädige keine Bäume und keine Sämlinge
  • Sieh nicht weg bei Fehlverhalten, kläre auf und informiere

Alle weiteren Informationen sind in der "Vereinbarung Wald und Sport" nachzulesen.

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