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Förderrichtlinie Zisterne

Förderrichtlinie Zisterne 

Ab 01.01.2024 fördert die Stadt Mörfelden-Walldorf die Anschaffung und den Einbau von Zisternen für Privatleute.

Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels, die Trockenperioden im Sommer sowie ganzjährige Starkregenereignisse sollte das Zurückhalten, Sammeln und Nutzen von Niederschlagswasser zur Regel werden. Ziel ist es, Abflussspitzen bei Starkregenereignissen damit zu entschärfen und Abwasserkanäle zu entlasten.

Durch die zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen die Bürger*innen der Stadt Mörfelden-Walldorf dazu ermutigt werden, in das Sammeln und Verwenden von Dachflächenablaufwasser zu investieren.

Darum stellt die Stadt Mörfelden-Walldorf Fördermittel zur Verfügung.

Gefördert werden der Einbau und die Anschaffung von Zisternen für Privatleute.

Neben der Schonung von natürlichen Ressourcen können Sie durch die Einsparung von Niederschlagsgebühren und Trinkwasserkosten Kosten sparen.

Förderfähig sind Zisternen ab einem Volumen von 2000 Litern.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten das gesammelte Regenwasser zu nutzen. Der einfachste Weg ist die Gartenbewässerung. Mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung und in Absprache mit den Stadtwerken Mörfelden Walldorf, sowie der Behörde für Wasser- und Bodenschutz, ist selbst eine Verwendung für die WC-Spülung und/oder die Waschmaschine möglich.

Je nach Zisternengröße und Art der Nutzung sind somit Fördersummen von 300,-€ bis zu 2.600 € möglich.

Bei Interesse und aufkommenden Fragen, hilft das Umweltamt der Stadt Mörfelden-Walldorf gerne weiter.


FAQ zur Förderrichtlinie Zisterne

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Infoveranstaltung

"Regenwassernutzung mit Zisternen"

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Für die Nutzung einer Zisterne, deren Überlauf an die Abwassersammelleitung auf dem Grundstück angeschlossen ist, ist ein Antrag bei den Stadtwerken Mörfelden-Walldorf zu stellen.

www.moerfelden-walldorf.de/de/rathaus/gesellschaften/stadtwerke/formulare-informationen


Bei einer Versickerung auf dem Grundstück, ist eine Absprache mit der Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau notwendig. www.kreisgg.de/fileadmin/Regionalentwicklung_Umwelt/Wasser_Bodenschutz/Downloads/Merkblatt_Kleinklaeranlagen.pdf


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