Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Mörfelden-Walldorf arbeitet daran, die städtischen Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot moerfelden-walldorf.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Mörfelden-Walldorf ist bemüht, die Anforderungen der derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) umzusetzen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die folgenden aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternative Bildtexte sind noch nicht für alle Bilder verfügbar
  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vollständig vorhanden

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (hier: Kontrastverhältnis einzelner Textelemente)
  • Leistungen werden aus dem Hessenfinder des Landes Hessens eingespielt. Dieser ist noch nicht in leichter Sprache verfasst.

Die Stadt Mörfelden-Walldorf arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.07.2021 erstellt.

Kontakt

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von moerfelden-walldorf.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion oder verwenden Sie unser Kontaktformular