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Bauberatung und Auskünfte
Wenn Sie bauen wollen, ist die Bauberatung der Stadt Mörfelden-Walldorf die richtige Anlaufstelle.
Durch Beratungen zu planungsrechtlichen Belangen sowie städtischen Satzungen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens.
Die Bauberatung betreut die Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben (§63 HBO) und entscheidet bei baugenehmigungsfreien Vorhaben über Befreiungen, Ausnahmen oder Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Vorhaben nach §63 HBO als isolierter Antrag).
Im Rahmen der Bauberatung beurteilt sie Bauvoranfragen, Bauanträge und Genehmigungsfreistellungsverfahren nach §64 HBO in planungsrechtlicher Hinsicht.
Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes oder der Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau fallen, sind wir gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.
Die persönliche Bauberatung findet nur mit Terminvereinbarung statt.
Termine können unter den angegebenen Kontaktdaten
oder zusätzlich unter der
E-Mailadresse bauberatung@moerfelden-walldorf.de vereinbart werden.
Am 19. Mai 2023 ist kein Termin möglich. Die Bauberatung ist an dem Tag nicht besetzt. Ab dem 22. Mai 2023 können wieder Termine vergeben werden.
Zusätzlich können Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Groß-Gerau wenden
Die Stadt Mörfelden-Walldorf bietet derzeit keine Wohnbaugrundstücke zur Veräußerung an.
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