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Hilfe für die Ukraine
Informationen
Wir sind alle erschüttert von dem, was gerade in der Ukraine geschieht. Soldatinnen und Soldaten, zivile Kämpferinnen und Kämpfer werden in einen Krieg gezwungen, der für viele von ihnen keinen Sinn ergibt. Menschen sterben oder verlieren ihr Zuhause, sind auf der Flucht und verlassen millionenfach ihr Heimatland.
Auch in Mörfelden-Walldorf kommen immer mehr Hilfesuchende aus der Ukraine an.
Auf dieser Internet-Sonderseite wollen wir Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer mit den aktuell wichtigsten Erstinformationen versorgen. Es gibt hier Antworten auf die am meisten gestellen Fragen und Informationen zu den passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Wir möchten hier außerdem unsere Solidarität mit der Ukraine zum Ausdruck bringen und bedanken uns ausdrücklich bei allen die helfen und ehrenamtlich im Einsatz sind!
Informationen für Menschen aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer
Was muss ich als Geflüchete/Geflüchteter tun, wenn ich in Mörfelden-Walldorf angekommen bin?
Bitte melden Sie sich beim Meldeamt (Stadtbüro) in der Flughafenstraße 37 im Stadtteil Walldorf oder im Stadtteil Mörfelden in der Westendstraße 8 an. Anschließend schicken Sie bitte der Ausländerbehörde in Groß-Gerau eine Ablichtung ihrer Pässe, sowie die vollständigen Kontaktdaten per E-Mail an: ala@kreisgg.de. Sofern Personen im Einzelfall nicht im Besitz gültiger Pässe sind können auch andere der Identifikation dienende Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden etc.) mitgeschickt werden. Daraufhin können Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 stellen. Das entsprechende Formular wird Ihnen vom Ausländeramt zugeschickt. Alternativ können Sie sich auch zum Ausfüllen an die Sozialberatung der Stadt wenden. Zusammen mit dem Antrag muss pro Person ein biometrisches Passbild eingereicht werden. Wenn eine Bestätigung der Behörde kommt, ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Es kann außerdem eine Anfrage an das Sozialamt in Groß-Gerau (Telefon: 06152-98984047 Mail: soz-gsig@kreisgg.de) gestellt werden, um bei Bedarf einen Leistungsanspruch nach dem AsylbLG geltend zu machen. Hier kann Sie die Sozialberatung von Mörfelden-Walldorf unterstützen.
Gesundheit/Impfungen
Krankenversicherung: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten in Hessen keine elektroniche Krankenversicherungskarte. Pro Quartal sendet das Sozialamt Groß-Gerau automatisch Behandlungsscheine an die Leistungsempfänger.
Zuständig: Sozialamt Groß-Gerau. Telefon: 06152-98984047 Mail: krankenhilfe@kreisgg.de
Corona-Impfungen: Impfungen mit Impfstoffen aus chinesischer oder russischer Produktion sind in Deutschland nicht anerkannt. Es besteht die Möglichkeit zu einer kostenlosen Impfung mit hier zugelassenen Impfstoffen. In der Erstaufnahme wird dies bei der Eingangsuntersuchung angeboten. Weitere Impfmöglichkeiten gibt es hier:
Arbeit
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG dürfen aufgrund 31 Beschäftigungsverordnung (BeschV) ohne Zustimmung der Bundesagentur eine Arbeit aufnehmen. Die Arbeit kann bereits mit der Fiktionsbescheinigung aufgenommen werden (vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis). Die Arbeitserlaubnis ist in der Fiktionsbescheinigung eingetragen.
- Agentur für Arbeit
- Bundesministerium für Soziales und Arbeit - Informationen zu Arbeit und Sozialleistungen
Einreise & Aufenthalt: Informationen des Bundes
Informationen des Landes Hessen für alle vom Krieg betroffenen Menschen
Auf den Internetseiten des Landes Hessen werden für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereitgestellt. Per Mail sowie unter der Hotline 0800 - 110 3333 stehen Mitarbeiter des Landes Hessen für etwaige Fragestellungen zur Verfügung.
Auf der folgenden Seite hält das Land Hessen für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereit:
Wie eröffne ich ein Bankkonto? Geld wechseln?
Information von der Sparkasse Groß-Gerau (Filiale MöWa): Zurzeit benötigen Sie neben dem Pass/Reisepass eine Meldebestätigung der Behörde und eine ID Steuernummer, um ein Bankkonto eröffnen zu können.
Ukrainisches Geld in deutsches Geld zu wechseln ist zurzeit leider nicht möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn-und Bustickets sind zurzeit für Menschen aus der Ukraine im ganz Hessen kostenlos, allerdings müssen Sie einen Reisepass oder Personalausweis dabei haben. Wenn Sie außerhalb vom Hessen reisen wollen, benötigen Sie ein Extra-Ticket, welches Sie sich in der "RMW Mobilitätzentrale" kostenlos besorgen können.
Wo bekomme ich gespendete Kleidung oder andere Dinge?
Gespendete Kleidung gibt es beim Deutschen Roten Kreuz in Walldorf in der Langstraße 71. Sie können dort mittwochs in der Zeit von 15-17 Uhr vorbeikommen oder per Mail einen Termin vereinbaren Renate.Wolf@drk-Walldorf.de
Außerdem gibt es an der gleichen Adresse im "Treffpunkt Waldenserhof" ein kleines Spendenlager mit Geschirr oder anderen Alltagsgegenständen. Bitte sprechen Sie dort Ehrenamtliche an der Kuchenausgabe darauf an.
Wo kann ich Landsleute oder Ehrenamtliche treffen?
Es gibt ein Begegnungscafé im "Treffpunkt Waldenserhof" in der Langstraße 71 jeden Mittwoch in der Zeit von 15-18 Uhr. Kaffee und Kuchen gibt es dort für eine kleine Spende (wenn möglich). Zum Treffpunkt gehört ein Garten, dort können die Kinder spielen. Außerdem findet dort zeitgleich eine Sozialberatung statt in der wir versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten.
Betreuung von Kleinkindern
Leider gibt es in den Kindertagesstätten der Stadt Mörfelden-Walldorf derzeit keine freien Plätze. Wir arbeiten daran, baldmöglichst freiwillige Angebote machen zu können. Wenn es diese gibt, werden wir auf dieser Internetseite dazu informieren.
Anmeldung von Schulkindern
Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) für zugewanderte Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse informiert und berät unter 06142 5500-333 sowie abz.ssa.ruesselsheim@kultus.hessen.de. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis bittet Eltern oder gesetzliche Vertretungen, Kontakt mit dem ABZ aufzunehmen und die Kinder nicht direkt an den Schulen vor Ort anzumelden.
Weitere Infos unter: Unterstützung für zugewanderte Familien und Flüchtlinge | Staatliche Schulämter in Hessen oder https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien
Sprachkurse
- Sprachberatung im Kreis Groß-Gerau
- Broschüre Migrations- und Sprachberatung Russisch
- Integrationskurse BAMF
- Kostenlose Online-Deutschkurse für Geflüchtete
Darüber hinaus gibt es Angebote von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Mörfelden-Walldorf. Informationen hierzu gibt es beim Integrationsbüro oder mittwochs von 15 bis 18 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof in der Langstraße 71.
Übersetzungen
Vereidigte/behördliche Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie im Internet. Hier können wir nur einige wenige nennen:
In Mörfelden-Walldorf gibt es ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Alltag aushelfen können. Wenn Sie hier Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Integrationsbüro: integrationsbuero@moerfelden-walldorf.
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Wohnungen anbieten / Wohnungen suchen
Wo melde ich Wohnungen an und wo finde ich Angebote?
Menschen, die längerfristig Wohnungsangebote zur Verfügung stellen können, bitten wir sich an den Kreis Groß-Gerau zu wenden. Dort laufen zentral alle Angebote zusammen. Auch wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie sich dorthin wenden.
- Mail: fluechtlinge@kreisgg.de oder Telefon: 06152 989-638
Menschen, die eher vorübergehend ihr Gästezimmer, ihren ausgebauten Keller o.Ä. für Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen, wenden sich bitte an die Plattform #unterkunft. Auch wenn Sie eine vorübergehende Unterkunft suchen, können Sie sich dorthin wenden.
Spenden
Sachspenden / Geldspenden
Kleiderspenden sowie Handtücher und Bettwäsche bitten wir beim DRK in Walldorf in der Langstraße 71 abzugeben. Wenn wir weitere Sachspenden benötigen werden wir das auf dieser Seite gezielt veröffentlichen.
Geldspenden nehmen wir auf folgendem städtischen Konto mit dem Verwendungszweck "Integrationsbüro/Ukrainehilfe" gerne entgegen:
Kontoinhaber: Stadt Mörfelden-Walldorf Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE61 5085 2553 0006 0000 61
BIC HELADEF1GRG
Kontakte
Für Beratungen bitte wenden an:
Sozialberatung der Stadt Mörfelden-Walldorf
- Offene Sprechstunden finden statt:
montags 14-16 Uhr im Treffpunkt Bahnhof Mörfelden (Bahnhofstraße 38)
dienstags 8-11 und 14-16 Uhr sowie mittwochs 15-17 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof (Langstraße 71).
Für allgemeine Fragen bitte wenden an:
Integrationsbüro
- Sprechstunden finden statt:
montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr Rathaus Mörfelden, Westendstraße 8) und mittwochs von 15 bis 18 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof (Langstraße 71) oder nach Terminvereinbarung.

© Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Warnung und Information der Bevölkerung