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Selbstablesung der Wasserzähler

Selbstablesung der Wasserzähler

Selbstablesung der Wasserzähler

Bis spätestens 31.12.2024 möchten wir Sie bitten, Ihren Wasserzähler abzulesen.

Hinweis

Sofern ein Funk-Wasserzähler installiert ist, wird Ihnen keine Ablesekarte übersandt!

Woran erkenne ich, ob ich einen Funk-Wasserzähler habe?
Einen Funk-Wasserzähler können Sie anhand der Zählernummer identifizieren. Die Zählernummern von Funk-Wasserzählern starten immer mit "8 SEN " gefolgt von einer zehnstelligen Nummernserie (z.B. 8 SENXX XXXX XXXX).

Tragen Sie bitte den Zählerstand auf der Rücklaufkarte ein und senden Sie die Karte umgehend zurück. Es entstehen Ihnen keine Portokosten.

Gerne können Sie die Ablesekarte an den Rathäusern in die Briefkästen einwerfen.

Der angegebene Zählerstand dient zur Abrechnung der Wasser- /Kanalgebühren.

Bei fehlendem Rücklauf muss der Verbrauch geschätzt werden. Sofern in 2024 ein Zählerwechsel vorgenommen wurde, werden wir dies bei der Abrechnung berücksichtigen.

Das Verfahren der Selbstablesung spart Kosten und ist unbürokratisch.

Falls Sie keine Ablesekarte erhalten haben, finden Sie eine Blanko-Karte sowie eine kurze Information, wie Sie den korrekten Zählerstand ermitteln im Downloadbereich.

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