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Leichenpass beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Verfahrensablauf
Sie beziehungsweise das beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen den Leichenpass.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die Zweite Leichenschau
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach der Beförderung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, sofern die oder der Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert war
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 31,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005098NN00000000020Für die Ausstellung des PassesRechtsgrundlage