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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über
- die Arten der übermittelten Daten
als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Identitätsnachweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde Ihres Wohnortes