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Wahl zur stellv. Schiedsfrau oder stellv. Schiedsmann
Ausschreibung Wahl
einer stellvertretenden Schiedsfrau oder eines stellvertretenden Schieds-mannes

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bewerben um
das Amt einer stellv. Schiedsfrau oder eines stellv. Schiedsmannes
bis zum 16. August 2026
beim Hauptamt der Stadt Mörfelden-Walldorf, Westendstraße 8,
64546 Mörfelden-Walldorf
Laut Hessischem Schiedsamtsgesetz müssen Bewerberinnen und Bewerber:
- nach Ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein
- bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben sowie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- in Mörfelden-Walldorf wohnen
- nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein.
Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl ist im Oktober 2026 vorgesehen.
Nähere Auskünfte unter:
Tel.: 06105 - 938 815
E-Mail: hauptamt@moerfelden-walldorf.de
Kontakt
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