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Schiedsamt

Wahl zur stellv. Schiedsfrau oder stellv. Schiedsmann

Ausschreibung Wahl

einer stellvertretenden Schiedsfrau oder eines stellvertretenden Schieds-mannes

Römische Göttin der Gerechtigkeit, in der einen Hand eine Waage, in der anderen ein Richtschwert


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bewerben um

das Amt einer stellv. Schiedsfrau oder eines stellv. Schiedsmannes
bis zum 16. August 2026

beim Hauptamt der Stadt Mörfelden-Walldorf, Westendstraße 8,
64546 Mörfelden-Walldorf

Laut Hessischem Schiedsamtsgesetz müssen Bewerberinnen und Bewerber:

  •  nach Ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein
  •  bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben sowie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  •  die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
  •  in Mörfelden-Walldorf wohnen
  •  nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein.


Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl ist im Oktober 2026 vorgesehen.

Nähere Auskünfte unter: 

Tel.: 06105 - 938 815

E-Mail: hauptamt@moerfelden-walldorf.de

Kontakt

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