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Vererben und vorweggenommene Erbfolge


Die Fachstelle Altenhilfe der Stadt Mörfelden-Walldorf lädt zum Informationsvortrag „Vererben und vorweggenommene Erbfolge“ ins Bürgerhaus Mörfelden am Mittwoch, 19. Februar 2025, ein. Los geht es um 15:30 Uhr.

In Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet haben die in den letzten Jahren eingetretenen Wertsteigerungen im Immobiliensektor dazu geführt, dass die bestehenden Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in der weit überwiegenden Zahl der Fälle keinen ausreichenden Schutz mehr vor einer Steuerbelastung im Todesfall bieten.

Es zeigt sich in der rechtlichen Beraterpraxis, dass der Bevölkerung nicht ausreichend klar ist, welcher Gestaltungsrahmen zur Verfügung steht, Steuerrisiken im Erbfall bereits zu Lebzeiten der potenziellen Erblasser zu minimieren, so dass dabei auch die Besonderheiten berücksichtigt werden im Hinblick die Interessen der zukünftigen Erblasser bis zu einem Erbfall hinreichend zu schützen.

Rechtsanwältin und Notarin Dr. Felicia Raub, Darmstadt und Weiterstadt, informiert über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Konstellationen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge sowie der Testamentsgestaltung. Ein besonderer Fokus der Informationsveranstaltung liegt auf der Sensibilisierung für steuerliche Risiken und Sicherungsmechanismen zum Schutze der rechtlichen Interessen der Übergeber.

Nach dem Vortrag ist genügend Zeit für persönliche Fragen.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 19. Februar 2025, in der Zeit von 15:30 bis 17:30 Uhr statt.

Zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung. Spontane Gäste sind aber ebenso herzlich willkommen.

Für weitere Informationen und Anmeldung erreichen Sie die Mitarbeiterinnen der Fachstelle Altenhilfe unter Telefon 06105/ 938-933 bzw. 06105/ 938-945 oder untenstehender E-Mail-Adresse.