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Stadt bündelt Förderprogramme, um Fördermittel aus Klimarichtlinie des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen


Nach Magistratsbeschluss sollen die Förderangebote der Stadt zur Entsiegelung von privaten Flächen und zum Einbau von Zisternen überarbeitet werden. „Ziel ist es, zukünftig Fördermittel aus der Klimarichtlinie des Landes Hessen in Anspruch nehmen zu können“, sagt Bürgermeister Karsten Groß. Deshalb werden die beiden bisher getrennten Förderrichtlinien zu diesem Förderprogramm Klimarichtlinie zusammengeführt.

Hintergrund:

Ende 2022 trat mit „Stadtgrün“ die erste Förderrichtlinie der Stadt Mörfelden-Walldorf in Kraft, um die Folgen des Klimawandels in der Doppelstadt zu begrenzen. Ziel der Richtlinie ist es, durch gezielte Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen, Baumpflanzungen und Gebäudebegrünungen die fortschreitende Versiegelung von Grünflächen im bebauten Gebiet zu bremsen, die Schaffung neuer privater Grünflächen anzuregen und die Gebäude und Flächenbegrünung auch im innerstädtischen Bereich zu verstetigen. Anfang 2024 kam mit der Förderrichtlinie „Zisternen“ ein weiterer Baustein hinzu. Bei der Förderrichtlinie „Zisternen“ wird die Anschaffung von Zisternen abhängig von Fassungsvermögen sowie Einbindung in das Nutzwassersystem gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, durch Schaffung von Regenrückhalt auf privaten Grundstücken das öffentliche Kanalsystem im Fall von Starkregen oder Hochwasserereignissen zu entlasten.

Rund 27.000 Euro Fördergelder wurden bisher abgerufen

Über beide Richtlinien zusammen wurden bisher insgesamt rund 27.000 Euro an Fördergeldern an die Einwohnerinnen und Einwohner ausgezahlt. Ein Großteil davon floss über die Richtlinie „Stadtgrün“, während die Förderrichtlinie „Zisterne“ nur in geringem Umfang beantragt wurde.

Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt und der damit einhergehenden Priorisierung auf Pflichtaufgaben kam es zu Kürzungen in den Budgets beider Richtlinien. „In den Jahren 2024 und 2025 konnten die Richtlinien nur wenig beworben werden. Im ersten Halbjahr 2026 wurden mehrere Veranstaltungen genutzt, um die Förderrichtlinien wieder stärker zu bewerben, so dass für das laufende Jahr bereits Maßnahmen mit einer voraussichtlichen Gesamt-Fördersumme von 16.000 Euro bewilligt werden konnten.

Die Neuausrichtung der Förderrichtlinien strebt folgende Ziele an:

  1. Fokussierung der Förderung auf ein stark betroffenes Gebiet in Mörfelden-Walldorf
  2. Vereinfachung der Fördersätze
  3. Anpassung der geförderten Zisternengrößen

Wie die Kreisklimaanalyse sowie die Starkregensimulation zeigen, gibt es in Mörfelden-Walldorf unterschiedlich stark vom Klimawandel betroffene Gebiete. Die aktuelle Förderkulisse erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Die Förderhöhe ist mit anteiligen Beträgen begrenzt auf Kosten von 2.000 Euro für Begrünungsmaßnahmen und und von 2.600 Euro bei Anschaffung von Zisternen. „Gerade im Fall der Zisternen und Dachbegrünungen, deren Anschaffung und Einbau sehr kostenintensiv ist, kann sich das negativ auf die Bereitschaft zur Inanspruchnahme auswirken“, sagt Bürgermeister Groß.

Eine Nutzung von Drittmitteln macht nunmehr die Festlegung eines Fördergebiets nötig. Pro Kommune kann nur ein Fördergebiet festgelegt werden. Eine Konzentration der Fördermittel auf ein besonders betroffenes Gebiet würde die Möglichkeit bieten, die individuellen Vorhaben der Antragstellenden trotz reduziertem Budget mit höheren Fördersummen zu unterstützen. „Durch eine konzentrierte Öffentlichkeitsarbeit und Hinweise auf die zeitliche Begrenzung des Angebots wäre es möglich, die Nachfrage nach den Förderprodukten zu steigern“, sagt Bürgermeister Karsten Groß.

Förderrichtlinien Zisterne soll vereinfacht werden

In der Förderrichtlinie Zisterne sollte die Förderung vereinfacht werden. Aktuell staffelt sich die Förderhöhe nach der Größe der Zisterne sowie der Anzahl angeschlossener Haushaltsgeräte. Der Anschluss der Zisterne an den hauseigenen Wasserkreislauf kann mit deutlichen Mehrkosten und Wartungsaufwand verbunden sein. „Dies könnte potenzielle Antragssteller abschrecken. Gleichzeitig ist die maximale Förderung mit allen Anschlüssen mit recht gering. Die bisherige Gliederung nach Geräteanschlüssen sollte daher zugunsten einer höheren Förderung für die einzelnen Zisternen aufgegeben werden.

Gleichzeitig will die Stadt zwecks Starkregenvorsorge stärker auf die Förderung von Zisternen mit großem Fassungsvolumen, Retentionszisternen und die Ergänzung von Versickerungsanlagen setzen. Der aktuelle Förderhöchstsatz beginnt ab 2.000 Liter Fassungsvolumen. Um das Kanalnetz im Fall von Starkregen zu entlasten, sind jedoch größere Fassungsvolumen sinnvoll. Die neue Förderrichtlinie soll daher bei 4.000 Liter Mindestgröße ansetzen.

Das Fördergebiet: Mörfelden Ost

Als Fördergebiet bietet sich aufgrund der aktuellen Datenlage vor allem der östliche Teil von Mörfelden an. Sowohl die Klimaanalyse des Kreises wie auch die Starkregensimulation zeigen hier eindeutig eine hohe Belastung durch Hitze und einen hohen Versiegelungsgrad. Dieser führt, im Falle von Starkregenereignissen, zu hohen Abflussmengen entlang der Straßen ins Zentrum von Mörfelden Ost, wo sie sich am Dalles sammeln, bevor sie über die Langgasse in Richtung Süden weiterfließen. „Daher bietet sich der Osten von Mörfelden sehr für die Förderung an. Gleichzeitig zeigte die kommunale Wärmeplanung, dass in dem Gebiet viele Gebäude höherer Baualtersklassen existieren, bei denen Sanierungen in den nächsten zehn Jahren anstehen. Die Förderung der Entsiegelung und des Einbaus von Zisternen hätte in diesem Gebiet den größten Effekt und könnte einen Beitrag zur Entlastung des Stadtgebiets leisten“, erklärt Bürgermeister Groß.

Anpassung an das Förderprogramm Haus- und Hofbegrünung

Um die Anpassungen an den Förderrichtlinien trotz der knappen Haushaltslage umzusetzen, will sich die Stadt um Fördermittel aus der Klimarichtlinie des Landes Hessen zur „Haus und Hofbegrünung“ bewerben. Eine Förderung kann in Höhe von 60 bis 85 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen und wäre für zwei Jahre gültig. Ein moderater Eigenanteil von rund 15.000 Euro könnte einen Fördertopf von ca. 60.000 Euro ermöglichen. Im Anschluss wäre, bei entsprechender Verfügbarkeit der Mittel des Landes Hessen, eine neue Bewerbung mit einem anderen Fördergebiet möglich.

Das Förderprogramm umfasst Maßnahmen zur Entsiegelung / Begrünung von privaten Grundstücken sowie den Einbau von Zisternen und Regenrückhaltevorrichtungen. „Da für einen Antrag eine Doppelförderung durch kommunale Richtlinien ausgeschlossen werden muss, würde das Förderprogramm unsere aktuellen Förderrichtlinien ablösen“, so Bürgermeister Groß. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Förderung der Zisternen würde in die neue Förderrichtlinie mit einfließen, um die beiden Förderbereiche einheitlich abzudecken.

„Aufgrund der Starkregensimulationen, der Klimaanalyse des Kreises sowie der Hitzeaktionsplanung ist es auch in Zukunft nötig, der Bevölkerung bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zur Seite zu stehen. Die Klimarichtlinie des Landes Hessen bietet einen geeigneten Rahmen, um eine gezielte Förderung der am stärksten betroffenen Stadtteile von Mörfelden-Walldorf einzuleiten“, sagt Bürgermeister Karsten Groß. „Die bestehenden Förderrichtlinien „Stadtgrün“ und „Zisternen“ sollen nach den vom Land geforderten Richtlinien überarbeitet und zusammengelegt werden, um die Förderung des Landes Hessens über die Klimarichtlinie rechtssicher beantragen zu können“, fasst Bürgermeister Groß zusammen.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Interesse an der Förderung ist in Mörfelden-Walldorf vorhanden. Die Beschränkung der Förderung auf ein ausgewähltes Fördergebiet soll eine gezielte Ansprache der Bevölkerung erleichtern. Gleichzeitig kann die die zeitliche Begrenzung des Angebots so wie begleitende Öffentlichkeitsarbeit ein Anreiz sein, um geplante oder aufgeschobene Investitionen zu tätigen. Dies könnte, begleitet von Entsiegelungen und Begrünungen von Seiten der Stadt in dem ausgewählten Areal, die gemeinsamen Anstrengungen der Stadtgesellschaft bei den Themen Klimaanpassung unterstreichen und deutlich machen.