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Kehrpflicht im Alltag


Auf einigen Gehwegen wächst im Sommer vermehrt Unkraut, sehr zum Ärger vieler Einwohnerinnen und Einwohner von Mörfelden-Walldorf. Das Bürger- und Ordnungsamt erinnert daher alle Anwohnerinnen und Anwohner daran, ihrer Kehrpflicht nachzukommen. Ziel ist es, Gehwege, Rinnen und die Zuwege vor den Grundstücken sauber und sicher zu halten. Gereinigt werden müssen der Gehweg vor dem Haus, die Rinnen (Rinnstein) sowie die Zuwege. In Anliegerstraßen umfasst die Kehrpflicht in der Regel auch die Straßenhälfte bis zur Fahrbahnmitte.

„Laub, Schmutz, Unkraut und sonstiger Unrat müssen regelmäßig beseitigt werden und gehören in die eigene Restmülltonne oder, wenn es sich nur um Pflanzen handelt, in die Biotonne. Der zusammengekehrte Unrat darf also nicht wieder in die Straße oder in den Rinnstein gekehrt werden“, erklärt Stefan Feutner, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts.

Er erinnert auch daran, dass es wichtig ist, den Rinnstein sauber zu halten. „Der Rinnstein sorgt für den Abfluss von Regenwasser. Wird er durch Schmutz oder Bewuchs verstopft, kann das Wasser bei starkem Regen nicht abfließen“, so Feutner. Die Folgen reichen von rutschigen Gehwegen über überschwemmte Einläufe.

Regelmäßiges Kehren ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Beitrag zur Sicherheit und Sauberkeit im Alltag. „Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die Reinigungspflichten zuverlässig wahrzunehmen“, sagt Bürger- und Ordnungsdezernent Maximilian Gegenheimer. Bei wiederholter Vernachlässigung können ordnungsrechtliche Maßnahmen in Höhe von 50 Euro für unerledigte Straßenreinigung Euro folgen.