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Gründe für die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Mörfelden-Walldorf


Beim Amt für Finanzen gehen derzeit zahlreiche Anfragen zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes ein. „Die Anpassung der Grundsteuer B erfolgt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr, da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist“, erklärt Bürgermeister Karsten Groß. Änderungen wirken sich daher grundsätzlich auf das gesamte Steuerjahr aus.

Viele Kommunen mussten Hebesatz der Grundsteuer B erhöhen – schon vor Mörfelden-Walldorf und teils auf noch höhere Hebesätze

Die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Mörfelden-Walldorf reiht sich in eine große Zahl von Kommunen im Kreis Groß-Gerau ein, die diesen Schritt bereits zuvor gehen mussten und teils deutlich höhere, teils vierstellige Hebesätze für die Grundsteuer B haben.

„Die rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes von zuletzt sogar noch 2025 gesenkten 778 Prozent auf 957 Prozent war keine leichtfertige Entscheidung“, erklärt der Kämmerer. „Sie ist angesichts der überaus angespannten Finanzlage der Stadt zwingend erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.“

Die Entscheidung wurde im Rahmen der späten Haushaltsberatungen 2026 nach intensiver Abwägung verschiedener Alternativen durch die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf als zuständiges Beschlussorgan getroffen.

Aufgaben der Kommunen sind gestiegen, Finanzausstattung durch Land und Bund nicht – Erhöhung unumgänglich

Bereits im Vorfeld hatte Bürgermeister Karsten Groß in der Zeit als Erster Stadtrat seit Ende 2024 im Zuge der Grundsteuerreform – vor der Bürgermeisterwahl – und erneut Ende 2025 – vor der Kommunalwahl – öffentlich und nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines höheren Hebesatzes hingewiesen. „Ich hatte früh und wiederholt deutlich gemacht, dass ein höherer Hebesatz unvermeidbar sein könnte“, so der Bürgermeister.

Die Stadtverordnetenversammlung war Ende 2024 nicht zu diesem Schritt bereit, stattdessen wurde damals eine Senkung des Hebesatzes beschlossen. Auch Ende 2025 fand eine Erhöhung keine Mehrheit. „Diese Beschlüsse führen nun dazu, dass für 2026 eine Erhöhung beschlossen werden musste, die dann auch für das ganze Jahr gilt“, sagt Groß.

Denn: In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Kommunen deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Kosten für Kinderbetreuung, soziale Leistungen sowie die Abgaben für die Kreis- und Schulumlage sind erheblich gestiegen“, erläutert Bürgermeister Groß. Hinzu kommen Inflation bei Verbraucher- und Baupreisen, steigende Strom- und Energiekosten sowie lohnsteigernde Tarifabschlüsse. Diese Faktoren lassen sich durch Einsparungen allein nicht mehr vollständig kompensieren.

Sparmaßnahmen und Kürzungen im Haushaltssicherungskonzept beschlossen

Zur Gegensteuerung wurden zahlreiche Sparmaßnahmen und Kürzungen umgesetzt bzw. beschlossen, freiwillige Leistungen überprüft sowie Investitionen verschoben oder reduziert. „Die Grundsteuer B gehört zu den wenigen Einnahmequellen, deren Höhe die Stadt selbst festlegen kann“, betont Bürgermeister Groß. „Die Kommunalaufsicht erwartet, dass alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung ausgeschöpft werden. Vor diesem Hintergrund ist die Anpassung des Hebesatzes notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben zu gewährleisten.“

Die Einnahmen aus der Grundsteuer dienen der Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Hierzu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Feuerwehr und Brandschutz, Straßen und Brücken, Winterdienst, Katastrophenschutz sowie zahlreiche weitere gesetzliche Aufgaben und Dienstleistungen, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommen.

„Auch nach der Erhöhung bleiben wir verpflichtet, weitere Einsparpotenziale herauszufinden und die Finanzen in den kommenden Jahren konsequent zu konsolidieren“, sagt der Bürgermeister abschließend. „Zugleich formulieren wir gemeinsam mit der kommunalen Familie weiterhin deutliche Forderungen an Bund und Land für eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung.“ Die Aktion Kommunen am Limit ist ein Beispiel, in der die Kommunen bundesweit finanzielle Ausstattungen für die zusätzlichen Aufgaben fordern.