Fahrradstraßen für Mörfelden-Walldorf

Fahrradstraßen

Mörfelder Straße als Fahrradstraße

Radfahren soll attraktiver werden. Dafür ist es wichtig, dass sich Radfahrer sicher auf ihrem Weg fühlen. Die passende Infrastruktur ist dabei grundlegend. Leider ist der Straßenraum in Mörfelden-Walldorf oft bereits eng bemessen; da fehlt es an Platz für einen separaten Schutzstreifen oder eine ganze Spur für den Radverkehr.

Deshalb überlegen wir von Seiten der Stadtverwaltung, wo Fahrradstraßen auf einigen wichtigen Verbindungen im Stadtgebiet für den Radverkehr eine gute Lösung sind.

Doch woher wissen, ob eine Fahrradstraße sich eignet und auch von den Bewohner:innen der Doppelstadt angenommen wird? Wir probieren es aus. Und zwar in der Mörfelder Straße (siehe auch Flyer).



  • Fakten zur Mörfelder Straße als Fahrradstraße 

    • Ab dem 01. April 2022 wird die Mörfelder Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.
    • Die Fahrradstraße wird für den Kfz-Verkehr freigegeben.
    • Es wird eine Vorfahrtstraße ausgewiesen, damit ein zügiges Fahren ohne Stopp möglich wird.
    • Radfahrer:innen können nebeneinander fahren. Autofahrer:innen müssen geduldig hinterher fahren.
    • Die Gehwege bleiben nach wie vor ausschließlich für die Fußgänger:innen (und Kinder auf dem Fahrrad bis 12 Jahre inkl. Begleitpersonen).
    • Die Parkregelungen und Einbahnstraßen werden beibehalten.
  • Was ist eine Fahrradstraße? 

    Die Fahrradstraße ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort sind Radfahrer die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

    Wenn ein Bereich als Fahrradstraße ausgeschildert ist, dürfen dort nur Radfahrer fahren. Diese Beschränkung kann durch Freigabe von Fahrradstraßen für andere Verkehrsteilnehmer abgemildert werden. Dadurch können etwa nur Anwohner oder alle Autofahrer auf der Fahrradstraße fahren. Aber wichtig ist, dass all Rücksicht auf die Radfahrer nehmen müssen. In der Mörfelder Straße wird der Autoverkehr auch weiterhin zulässig sein.

    Nochmal zusammengefasst:

    • Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    • Fahrradstraßen stehen auch Fußgängern zur Verfügung
    • Für alle dort fahrenden Fahrzeuge, auch Fahrradfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
    • KFZ-Verkehr kann durch eine entsprechende Beschilderung auf Fahrradstraßen zugelassen werden. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    • Gehwege neben Fahrradstraßen dürfen auch in Fahrradstraßen nicht von Radfahrern benutzt werden.
    • Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die Vorfahrtsregeln uneingeschränkt.
    • Nachlesen kann man die Regelungen zur Fahrradstraße in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung.

Kommen noch mehr Fahrradstraßen?

Da wir bisher keine Erfahrungen zu Fahrradstraßen haben - wie sie angenommen und akzeptiert werden, ob sie den Radfahrern wirklich eine Verbesserung bringen - wissen wir das noch nicht.

Wir rechnen aber damit, dass mit der Ausweisung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet wichtige Radverkehrsachsen gestärkt werden. Besonders dort, wo wir keinen separaten Radweg bauen können und wo für Schutzstreifen kein Platz mehr ist.

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