Fahrradstraßen für Mörfelden-Walldorf

Fahrradstraßen

Radfahren soll attraktiver werden

Dafür ist es wichtig, dass sich Radfahrer sicher auf ihrem Weg fühlen. Die passende Infrastruktur ist dabei grundlegend. Leider ist der Straßenraum in Mörfelden-Walldorf oft bereits eng bemessen; da fehlt es an Platz für einen separaten Schutzstreifen oder eine ganze Spur für den Radverkehr.

Deshalb hat die Stadt Mörfelden-Walldorf 2022 die erste Fahrradstraße Landkreis Groß-Gerau eingerichtet – und jetzt geht es in die Verlängerung. Im ersten Schritt wurde die Fahrradstraße in der Mörfelder Straße vom Alpenring bis zur Langstraße eröffnet. Jetzt wird die Fahrradstraße um gut 500 Meter verlängert und in die Kelsterbacher Straße, bis zur Einmündung der Donaustraße, erweitert. Damit machen wir den Radverkehr noch attraktiver.

Die Fahrradstraße


  • Fakten zur Mörfelder Straße als Fahrradstraße 

    • Ab dem 01. April 2022 wird die Mörfelder Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.
    • Die Fahrradstraße wird für Anlieger für den Kfz-Verkehr freigegeben.
    • Es wird eine Vorfahrtstraße ausgewiesen, damit ein zügiges Fahren ohne Stopp möglich wird.
    • In Fahrradstraßen wird Tempo 30 festgeschrieben.
    • Radfahrer:innen können nebeneinander fahren. Autofahrer:innen müssen geduldig hinterher fahren.
    • Die Gehwege bleiben nach wie vor ausschließlich für die Fußgänger:innen (und Kinder auf dem Fahrrad bis 12 Jahre inkl. Begleitpersonen).
    • Die Parkregelungen und Einbahnstraßen werden beibehalten.
  • Fakten zur Kelsterbacher Straße als Fahrradstraße

    • Geplant ist die Kelsterbacher Straße ab Herbst 2024 als Fahrradstraße auszuweisen.
    • Die Fahrradstraße wird für Anlieger für den Kfz-Verkehr freigegeben.
    • Es wird eine Vorfahrtstraße ausgewiesen, damit ein zügiges Fahren ohne Stopp möglich wird.
    • In Fahrradstraßen wird Tempo 30 festgeschrieben.
    • Radfahrer:innen können nebeneinander fahren. Autofahrer:innen müssen geduldig hinterher fahren.
    • Die Gehwege bleiben nach wie vor ausschließlich für die Fußgänger:innen (und Kinder auf dem Fahrrad bis 12 Jahre inkl. Begleitpersonen).
    • Die Parkregelungen und Einbahnstraßen werden beibehalten.
  • Was ist eine Fahrradstraße? 

    Die Fahrradstraße ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort sind Radfahrer die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

    Wenn ein Bereich als Fahrradstraße ausgeschildert ist, dürfen dort nur Radfahrer fahren. Diese Beschränkung kann durch Freigabe von Fahrradstraßen für andere Verkehrsteilnehmer abgemildert werden. Dadurch können etwa nur Anwohner oder alle Autofahrer auf der Fahrradstraße fahren. Aber wichtig ist, dass all Rücksicht auf die Radfahrer nehmen müssen. In der Mörfelder Straße wird der Autoverkehr auch weiterhin zulässig sein.

    Nochmal zusammengefasst:

    • Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    • Fahrradstraßen stehen auch Fußgängern zur Verfügung
    • Für alle dort fahrenden Fahrzeuge, auch Fahrradfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
    • KFZ-Verkehr kann durch eine entsprechende Beschilderung auf Fahrradstraßen zugelassen werden. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    • Gehwege neben Fahrradstraßen dürfen auch in Fahrradstraßen nicht von Radfahrern benutzt werden.
    • Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die Vorfahrtsregeln uneingeschränkt.
    • Nachlesen kann man die Regelungen zur Fahrradstraße in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung.
  • Was bedeutet Anlieger frei?

    Die Regelung „Anlieger frei" stammt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO; Zusatzzeichen 1020). Durch die Anordnung von Fahrradstraßen wird der Kfz-Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Soll also weiterhin Kfz-Verkehr dort fahren, muss dieser mit Zusatzzeichen freigegeben werden. Durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei" dürfen Anlieger in einen Bereich hineinfahren, der sonst für den Kfz-Verkehr ausgeschlossen wäre.

    Mit der Gruppe der Anlieger werden alle zusammengefasst, die dort etwas privat, geschäftlich oder dienstlich zu besorgen haben d.h. Anwohner und dort Berufstätige, aber auch Geschäftskunden oder Besucher (von Praxen, Restaurants, Dienstleistern oder Anwohnern). Rechtlich dürfen die Fahrradstraßen auch weiterhin von allen Verkehrsteilnehmern gekreuzt und gequert werden. Das Befahren der Fahrradstraßen mit einem Anliegen ist für Kfz- Fahrer weiterhin zulässig. Kfz-Fahrer, die die Straßen nur zum Durchfahren nutzen wollen (gemeint ist das Durchfahren in Längsrichtung, nicht das Queren an Kreuzungen), müssen zukünftig auf das Hauptnetz oder andere Straßen ausweichen

Kommen noch mehr Fahrradstraßen?

Da wir bisher keine Erfahrungen zu Fahrradstraßen haben - wie sie angenommen und akzeptiert werden, ob sie den Radfahrern wirklich eine Verbesserung bringen - wissen wir das noch nicht.

Wir rechnen aber damit, dass mit der Ausweisung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet wichtige Radverkehrsachsen gestärkt werden. Besonders dort, wo wir keinen separaten Radweg bauen können und wo für Schutzstreifen kein Platz mehr ist.

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